Aktenzeichen: 101 IN 1047/25
Am 16. September 2025, Punkt 13:00 Uhr, traf das Amtsgericht Karlsruhe eine weitreichende Entscheidung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEDCity Deutschland GmbH. Das junge Unternehmen mit Sitz in der Haid-und-Neu-Straße 18 in 76131 Karlsruhe, vertreten durch die Geschäftsführer Patrick Deuss, Florian Gärtner und Patrik Luca Kuster, sah sich gezwungen, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen zu stellen. Eingetragen ist die Gesellschaft beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB 741608.
Mit dem Ziel, einer drohenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage entgegenzuwirken, erließ das Gericht unverzüglich Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung. Die Leitung über das vorläufige Verfahren wurde in die Hände von Rechtsanwalt Holger Blümle gelegt, dessen Kanzlei in der Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe ansässig ist.
Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt dabei eine strikt überwachende Rolle: Er ist beauftragt, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig soll er als Sachverständiger prüfen, ob ein gesetzlicher Eröffnungsgrund besteht, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich erscheint und ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Sämtliche Verfügungen über Bankkonten und Außenstände wurden der Schuldnerin mit sofortiger Wirkung untersagt. Die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über diese Vermögenswerte ist vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Holger Blümle wurde darüber hinaus ermächtigt, Sonderkonten im Namen der Schuldnerin zu eröffnen, über diese zu verfügen und notwendige Masseverbindlichkeiten zu begründen.
Auch gegen Zwangsvollstreckungen wurde ein Schutzschirm aufgespannt: Sie sind – soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind – untersagt, bereits laufende Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt. Zudem sind alle Schuldner der LEDCity Deutschland GmbH verpflichtet, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Die Kreditinstitute wurden zur Auskunft über die Kontobewegungen des laufenden und des vergangenen Jahres verpflichtet.
Besonders hervorzuheben ist die umfassende Ermächtigung des vorläufigen Verwalters, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen sowie alle relevanten Auskünfte zur Klärung der Vermögensverhältnisse einzuholen. Diese weitreichenden Befugnisse unterstreichen den Ernst der wirtschaftlichen Lage und die Notwendigkeit eines geordneten Übergangs in ein mögliches Hauptverfahren.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ebenfalls beauftragt, die Zustellungen dieses Beschlusses an die Schuldner der LEDCity Deutschland GmbH vorzunehmen und darüber Nachweis zu führen.
Die LEDCity Deutschland GmbH, die sich einst dem Ziel verschrieb, mit innovativen Lichtlösungen zur Energiewende beizutragen, befindet sich nun in einer Phase tiefgreifender Unsicherheit. Ob ein Neustart unter neuer Struktur gelingt oder eine geordnete Abwicklung unausweichlich wird, bleibt nun Aufgabe der kommenden Wochen – unter der kritischen Beobachtung von Rechtspflege und Gläubigern.
Amtsgericht Karlsruhe – Insolvenzgericht, 16. September 2025