Dark Mode Light Mode
Warnungen der englischen Finanzmarktaufsicht FCA
Stillstand im Morgengrauen – HAK Bakery & Breakfast House UG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung
Eurovision Song Contest: Spanien droht mit Boykott wegen Israels Teilnahme

Stillstand im Morgengrauen – HAK Bakery & Breakfast House UG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3608 IN 4077/25

Mit Beschluss vom 15. September 2025, um 14:53 Uhr, hat das Amtsgericht Charlottenburg im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAK Bakery & Breakfast House UG (haftungsbeschränkt) einschneidende Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens getroffen. Die Gesellschaft, ehemals geschäftsansässig in der Dominicusstraße 43 in 10827 Berlin und im Handelsregister unter der Nummer HRB 191845 geführt, wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Dawid Kacper Augustyniak.

Die wirtschaftlich angeschlagene Bäckerei, die sich dem Konzept eines modernen Frühstückshauses verschrieben hatte, steht nun unter besonderer Beobachtung der Justiz. Um drohenden Schaden vom verbliebenen Vermögen abzuwenden, hat das Gericht weitreichende Anordnungen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung getroffen.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Dr. Daria Salus aus der Rankestraße 33 in 10789 Berlin bestellt. Mit ihrer juristischen Expertise soll sie die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin sichern und erhalten. In Ausübung ihres Amtes ist sie befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen, eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen sowie ein Insolvenzsonderkonto zu errichten, um die Masse für ein mögliches Verfahren zu bewahren.

Zugleich wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – mit Ausnahme solcher, die unbewegliche Gegenstände betreffen – untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorläufig eingestellt. Ein deutliches Signal: Die finanziellen Verpflichtungen der Schuldnerin dürfen nicht länger unkontrolliert zu Lasten der Insolvenzmasse erfüllt werden.

Besonders einschneidend: Die HAK Bakery & Breakfast House UG darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen. Auch die Einziehung von Außenständen wurde dem Unternehmen untersagt. Stattdessen sind alle Drittschuldner – also Schuldner der Schuldnerin – verpflichtet, ausschließlich an die vorläufige Verwalterin zu leisten.

Frau Dr. Salus ist darüber hinaus ermächtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in alle geschäftlichen Unterlagen zu nehmen und umfassende Auskünfte von der Schuldnerin sowie Dritten wie Banken, Versicherungen, Behörden und Gerichten einzuholen. Sie ist ebenso berechtigt, relevante Grundbuchdaten zu prüfen – ein umfassendes Mandat, das zur vollständigen Aufklärung der wirtschaftlichen Lage beitragen soll.

Zudem wurde sie beauftragt, die Zustellung des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin durchzuführen. Die Ausfertigung des Beschlusses gilt gleichzeitig als Nachweis ihrer Bestellung zur vorläufigen Insolvenzverwalterin.

Die getroffenen Maßnahmen sollen verhindern, dass die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens in der Zeit vor einer Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter geschwächt wird. Ob der HAK Bakery & Breakfast House UG – einst ein kleiner Hoffnungsträger in der Berliner Frühstücksszene – ein wirtschaftlicher Neuanfang gelingt, bleibt unterdessen offen.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht, 15. September 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Warnungen der englischen Finanzmarktaufsicht FCA

Next Post

Eurovision Song Contest: Spanien droht mit Boykott wegen Israels Teilnahme