Aktenzeichen: 3613 IN 6040/25 & 36s IN 8532/24
Gleich zwei namhafte Berliner Unternehmen sind zum Wochenbeginn in schweres wirtschaftliches Fahrwasser geraten: Die traditionsreiche Patzer – Verlag G.m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft sowie die im Schmuckhandel tätige Sharm GmbH stehen unter dem Schutzschirm vorläufiger Insolvenzmaßnahmen. Die Beschlüsse ergingen beide am 15. September 2025 durch das Amtsgericht Charlottenburg – mit einschneidenden Folgen für die Unternehmen, ihre Gläubiger und Partner.
Der Fall Patzer Verlag – ein Name mit Geschichte unter Druck
Um Punkt 15:00 Uhr ordnete das Amtsgericht im Verfahren 3613 IN 6040/25 Sicherungsmaßnahmen gegen die Patzer – Verlag G.m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft an, die ihren Sitz in der Koenigsallee 65 in 14193 Berlin hat. Vertreten durch die Patzer – Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung und deren Geschäftsführer Dr. Moritz Patzer und Ulrich Patzer, sah sich der Verlag gezwungen, Insolvenz über das eigene Vermögen zu beantragen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin, bestellt. Ihm obliegt die Aufgabe, das Verlagsvermögen zu überwachen, zu sichern und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine reguläre Verfahrenseröffnung vorliegen.
Sämtliche Verfügungen über Konten oder Außenstände sind der Schuldnerin ab sofort untersagt. Die Verwaltung liegt nun vollständig beim vorläufigen Verwalter, der ermächtigt ist, Bankguthaben einzuziehen, eingehende Zahlungen entgegenzunehmen und ein Sonderkonto zur Sicherung der Insolvenzmasse einzurichten. Auch sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden untersagt, bereits laufende Maßnahmen vorläufig gestoppt.
Glanz verblasst – Die Sharm GmbH ringt mit dem wirtschaftlichen Aus
Bereits um 13:10 Uhr desselben Tages wurde auch im Verfahren 36s IN 8532/24 gegen die Sharm GmbH, ansässig am Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin, ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Das auf den Handel mit Schmuck spezialisierte Unternehmen wird von Geschäftsführer Michal Andrzej Paszek geführt und ist im Handelsregister unter HRB 220748 eingetragen.
Das Gericht setzte Rechtsanwalt Thorsten Petersen, Budapester Straße 31, 10787 Berlin, als vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Auch hier greifen nun weitreichende Einschränkungen: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des Verwalters über ihr Vermögen verfügen. Zahlungen durch Drittschuldner sind ausschließlich an den Verwalter zu leisten. Petersen wurde darüber hinaus ermächtigt, Geschäftsräume zu betreten, Unterlagen einzusehen und Nachforschungen zur wirtschaftlichen Lage anzustellen.
Wie im Fall des Patzer Verlags sind auch hier sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen untersagt, um eine unkontrollierte Aushöhlung der Insolvenzmasse zu verhindern.
Zukunft offen, Verantwortung groß
Beide Fälle zeigen exemplarisch, wie empfindlich selbst etablierte oder spezialisierte Unternehmen auf wirtschaftliche Belastungen reagieren können. Ob redaktionelle Inhalte oder hochwertiger Schmuck – die Bandbreite der betroffenen Geschäftsfelder ist groß, die Folgen für Mitarbeitende, Kunden und Gläubiger möglicherweise gravierend.
Nun liegt es an den jeweiligen Insolvenzverwaltern, in enger Abstimmung mit dem Gericht, die finanzielle Lage der Unternehmen zu klären, die Verfahren vorzubereiten – und womöglich Perspektiven für eine Sanierung aufzuzeigen.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht, 15. September 2025