Es ist ein Urteil, das erschüttert – und zugleich ein wichtiges Zeichen setzt. Das Landgericht Darmstadt hat am Dienstag einen 35-jährigen Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Tat: kaltblütig, grausam – und begangen vor den Augen der eigenen Tochter.
Der Angeklagte, ein afghanischer Staatsbürger, hatte Anfang Dezember 2024 in der Wohnung seiner ehemaligen Ehefrau in Bensheim (Südhessen) brutal zugestochen. Seine elfjährige Tochter wurde zur unfreiwilligen Zeugin des Verbrechens. Sie sagte im Prozess mutig vor Gericht aus – und half damit entscheidend bei der Wahrheitsfindung.
Der Angeklagte hatte bis kurz vor Schluss behauptet, seine frühere Frau habe sich selbst das Leben genommen – durch Messerstiche in den Hals. Doch ein rechtsmedizinisches Gutachten widersprach dieser Darstellung eindeutig. Zudem war die Aussage des Kindes klar und belastend.
Erst kurz vor dem Ende der Hauptverhandlung gestand der Mann schließlich die Tat – zu spät, um Strafmilderung zu erwarten. Das Gericht sah niedrige Beweggründe als erwiesen an: Der Täter habe nicht akzeptieren können, dass seine frühere Ehefrau ein unabhängiges, selbstbestimmtes Leben führen wollte.
In der Urteilsbegründung fand der Vorsitzende Richter Volker Wagner deutliche Worte: „Wer einen Menschen tötet, weil dieser ihm nicht folgen will, der stellt das Besitzdenken über das Leben.“ Damit folgte das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die auf Mord erkannt hatte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Verteidigung Revision einlegen wird, ist derzeit unklar.
Der Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf die dunklen Schatten patriarchaler Gewalt – und auf den Mut eines Kindes, das trotz unermesslicher seelischer Belastung dazu beitrug, die Wahrheit ans Licht zu bringen.