Im Verfahren über das Vermögen der Comodality Germany GmbH, Lademannbogen 21-23, 22339 Hamburg, hat das Amtsgericht Hamburg am 11.09.2025 um 11:00 Uhr die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 152368 eingetragen und wird durch Geschäftsführerin Nadine Thodeson vertreten. Unternehmensgegenstand ist der Speditionsbetrieb, der Transport von Frachtgütern sowie Beratungsleistungen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg, bestellt.
Kernpunkte der Anordnung:
- Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des Verwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner sind untersagt (§ 23 Abs. 1 InsO).
- Der Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind unzulässig, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Aktenzeichen: 67a IN 333/25, Amtsgericht Hamburg.