Aktenzeichen: 10 IN 46/25
Hoppstädten-Weiersbach, 12. September 2025 – Die CCS Kühlspulen System GmbH, ein aufstrebendes Technologieunternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien und Kühlkomponententechnologie, steht vor einer ungewissen Zukunft: Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat heute im Rahmen des laufenden Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet.
Das im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach unter HRB 21782 geführte Unternehmen hat seinen Sitz in der Oak Road 1, 55768 Hoppstädten-Weiersbach und wird vertreten durch Frau Lan Zhang, die als Geschäftsführerin tätig ist. Die Gesellschaft beschäftigt sich mit der Entwicklung und Fertigung von Geräten und Einzelteilen, insbesondere für die Nutzung in Technologien der erneuerbaren Energien – ein zukunftsorientierter Geschäftszweig, der in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat.
Trotz dieser Ausrichtung auf Nachhaltigkeit und technologische Innovation sieht sich die CCS Kühlspulen System GmbH nun mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert, die die Einleitung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens erforderlich machten.
Gerichtliche Anordnung
Mit Wirkung vom 12.09.2025 um 10:00 Uhr wurde durch das zuständige Insolvenzgericht angeordnet, dass sämtliche Verfügungen der Antragsgegnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, mit Kanzleisitz in der Weierbacher Straße 44, 55743 Idar-Oberstein, bestellt. Sie ist ab sofort damit betraut, die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft zu prüfen, eine mögliche Insolvenzmasse zu sichern und die Voraussetzungen für eine mögliche Verfahrenseröffnung zu klären.
Gleichzeitig werden alle Schuldner der CCS Kühlspulen System GmbH – sogenannte Drittschuldner – ausdrücklich aufgefordert, künftige Leistungen und Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung und direkt an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss ist bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Idar-Oberstein einsehbar.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin binnen einer zweiwöchigen Notfrist sofortige Beschwerde einlegen. Diese Möglichkeit steht unter bestimmten Voraussetzungen auch den Gläubigern zu, insbesondere wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen wollen.
Die Beschwerde ist bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Idar-Oberstein
Mainzer Straße 180
55743 Idar-Oberstein
Der Fristbeginn richtet sich nach dem frühesten Ereignis: der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Wird die Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts eingelegt, zählt der Eingang beim Amtsgericht Idar-Oberstein für die Fristwahrung. Die Beschwerde muss schriftlich begründet und unterzeichnet sein.
Mit diesem gerichtlichen Schritt beginnt eine entscheidende Phase für die CCS Kühlspulen System GmbH – ein Unternehmen, das bisher durch technologische Kompetenz im Energiebereich glänzte. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung unter Aufsicht der vorläufigen Insolvenzverwalterin möglich ist oder ob das Verfahren in die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens mündet.
Amtsgericht Idar-Oberstein – Insolvenzgericht
Idar-Oberstein, den 12.09.2025