Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die TAG Immobilienbau und Dienstleistungen GmbH, Beim Struckenberge 6, 28239 Bremen, wurde durch das Amtsgericht Bremen am 10. September 2025 entschieden:
Der Antrag wird mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Nummer HRB 38899 eingetragen. Geschäftsführerin ist Frau Patricea-Cecilia Fuss, wohnhaft in der Hasenbürener Landstraße 131, 28197 Bremen.
Mit der Entscheidung kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Vermögenswerte der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens auch nur ansatzweise zu decken. Damit bleibt ein reguläres Insolvenzverfahren aus.
Der vollständige Beschluss kann während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin sowie der Antragsgegnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem:
Amtsgericht Bremen
Ostertorstraße 25–31
28195 Bremen
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP): govello-1133344563234-000000050
einzulegen.
Der Fristbeginn richtet sich nach dem frühesten der folgenden Ereignisse: Zustellung des Beschlusses, Verkündung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Letztere gilt als erfolgt, sobald zwei Tage nach Veröffentlichung vergangen sind.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang beim zuständigen Gericht. Die Beschwerde muss durch die beschwerdeführende Partei oder deren Bevollmächtigte unterzeichnet sein und die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass gegen diesen Beschwerde eingelegt wird.
Einwände gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes sind ebenfalls im Wege der Beschwerde möglich, sofern der Beschwerdewert 200 Euro übersteigt. Hierfür gilt eine Frist von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung oder anderweitiger Erledigung des Verfahrens.
Aktenzeichen: 524 IN 2/25
Beschlussdatum: 10.09.2025
Amtsgericht Bremen – Insolvenzgericht