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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der Fashion-Logistik GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Traunstein, Aktenzeichen: 4 IN 239/25

Im Verfahren über den Antrag der Fashion-Logistik GmbH, Alte Königsseer Straße 32, 83471 Schönau am Königssee, vertreten durch ihren Geschäftsführer Bernhard Aschauer, hat das Amtsgericht Traunstein – Insolvenzgericht am 09. September 2025 um 08:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 17395 eingetragen. Als Verfahrensbevollmächtigter fungiert Rechtsanwalt Hans-Peter Müller, Seiboldsdorfer Mühle 2, 83278 Traunstein (Aktenzeichen: 10051/24 M24).

Inhalt der gerichtlichen Anordnung

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

1. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde am 09.09.2025 um 08:15 Uhr angeordnet.

2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Mansfeld, Leonrodstraße 3, 83278 Traunstein, bestellt.
Kontakt:

  • Telefon: +49 (861) 90959050
  • Telefax: +49 (861) 90959059
  • E-Mail: inso@goebel-mansfeld.de

3. Zustimmungsvorbehalt für Verfügungen

Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände – einschließlich der Einziehung von Außenständen – bedürfen ab sofort der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).

Diese Maßnahme stellt sicher, dass bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Handlungen vorgenommen werden, die das Vermögen der Schuldnerin schmälern oder die Interessen der Gläubiger beeinträchtigen könnten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.

  • Frist: Zwei Wochen
  • Einreichung bei:
    Amtsgericht Traunstein
    Herzog-Otto-Str. 1
    83278 Traunstein

Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung gemäß § 9 InsO unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen und eigenhändig zu unterzeichnen.

Auch eine elektronische Einreichung ist möglich – jedoch nicht per einfacher E-Mail. Es gelten die besonderen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs (qualifizierte elektronische Signatur oder sicherer Übermittlungsweg über EGVP). Weitere Informationen finden sich unter www.justiz.de sowie in der ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung).

Traunstein, 9. September 2025
Amtsgericht Traunstein – Insolvenzgericht

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