Amtsgericht Braunschweig, Aktenzeichen: 273 IN 201/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRA 13289 eingetragenen Auerswald GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, mit Sitz Vor den Grashöfen 1, 38162 Cremlingen, hat das Insolvenzgericht einen weiteren bedeutenden Beschluss gefasst.
Die Gesellschaft wird vertreten durch ihre Komplementärin, die Auerswald Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, welche wiederum durch die Geschäftsführer Gerhard Auerswald und Christian Auerswald vertreten wird.
Nachdem am 29. Juli 2025 bereits die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet wurde, hat das Amtsgericht Braunschweig nun mit Beschluss vom 5. September 2025 eine Erweiterung der Befugnisse der Antragstellerin gemäß § 270c Abs. 4 Satz 1 InsO beschlossen:
Die Auerswald GmbH & Co. KG ist nunmehr ermächtigt, Masseverbindlichkeiten zu begründen.
Diese Maßnahme stellt einen weiteren Schritt zur Stabilisierung und Handlungsfähigkeit des Unternehmens im vorläufigen Verfahren dar. Die Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten bedeutet, dass das Unternehmen im Rahmen der Eigenverwaltung – und unter der Aufsicht des Gerichts – weiterhin in der Lage ist, notwendige finanzielle Verpflichtungen einzugehen, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten und das Verfahren aktiv mitzugestalten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Braunschweig eingesehen werden.
Braunschweig, 5. September 2025