Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) hat am 1. September 2025 eine offizielle Warnmeldung veröffentlicht und warnt eindringlich vor Angeboten des nicht konzessionierten Anbieters FundGoxPro. Die betroffenen Internetauftritte sind unter den folgenden Domains erreichbar:
- fundgoxpro.net
- fundgoxpro-solution.com
- fundgoxprosolution.com
Zudem treten die Betreiber per E-Mail unter info@fundgoxprosolution.com und info@fundgoxpro-solution.com mit potenziellen Anlegern in Kontakt.
Laut FMA ist FundGoxPro nicht berechtigt, in Österreich konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen zu erbringen. Insbesondere darf das Unternehmen keine Aufträge für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs. 2 Z. 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) ausführen.
Die Warnung basiert auf § 92 Abs. 11 WAG 2018. Die FMA erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass jede Erbringung von Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich eine behördliche Konzession voraussetzt. Unternehmen, die solche Dienste ohne Zulassung anbieten, handeln rechtswidrig und gefährden das Vermögen der Anleger.
Wer sich über die Zulassung eines Finanzdienstleisters informieren möchte, kann dies über die Unternehmensdatenbank der FMA tun:
www.fma.gv.at
Vorsicht ist geboten: Anleger sollten bei Angeboten unbekannter Online-Plattformen stets prüfen, ob eine entsprechende Genehmigung vorliegt – im Zweifel rät die FMA dringend zur Kontaktaufnahme mit der Behörde oder zur Konsultation eines fachkundigen Rechtsberaters.
Hier die Original-FMA-Österreich-Meldung:
Die FMA warnt vor Angeboten von FundGoxPro
- Warnung
BEKANNTMACHUNG
Die FMA warnt vor Angeboten von
FundGoxPro
Web: https://fundgoxpro.net, https://fundgoxpro-solution.com, https://fundgoxprosolution.com
fundgoxpro.net, fundgoxpro-solution.com und fundgoxprosolution.com
E-Mail: info@fundgoxprosolution.com und info@fundgoxpro-solution.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs. 2 Z. 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) nicht anbieten.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 WAG 2018.
Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.