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FMA Österreich warnt vor nicht konzessioniertem Anbieter platform.innovationssoft.com

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) hat am 1. September 2025 eine Warnung veröffentlicht. Sie weist darauf hin, dass der Anbieter platform.innovationssoft.com keine Berechtigung besitzt, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen.

Der Anbieter tritt unter folgender Internetadresse und Kontaktangabe auf:

platform.innovationssoft.com
E-Mail: thomas.schlender.personal@gmail.com
Angeblicher Sitz: London

Laut FMA darf dieser Anbieter weder Anlageberatung gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018) noch die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs. 2 Z 6 WAG 2018 anbieten.

Diese Bekanntmachung erfolgt auf Grundlage des § 92 Abs. 11 WAG 2018.

Die FMA betont, dass für Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Österreich eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Unternehmen, die solche Dienste ohne Konzession anbieten, handeln rechtswidrig. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, kann in der Unternehmensdatenbank der FMA überprüft werden.

Anlegerinnen und Anleger sollten bei Angeboten ohne erkennbare Zulassung besondere Vorsicht walten lassen.

 

Hier die Original-FMA-Österreich-Meldung:

Die FMA warnt vor Angeboten von platform.innovationssoft.com

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Warnung

BEKANNTMACHUNG

Die FMA warnt vor Angeboten von

platform.innovationssoft.com

Web: https://platform.innovationssoft.com

E-Mail: thomas.schlender.personal@gmail.com

mit angeblichem Sitz in: London

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher weder Anlageberatung gemäß § 3 Abs 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) noch die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs. 2 Z. 6 WAG 2018 anbieten.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 WAG 2018.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

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