Nach fast zwei Jahrzehnten Stillstand wird eine alte juristische Auseinandersetzung wieder aufgerollt: Das Oberverwaltungsgericht Bautzen befasst sich erneut mit einer Klage der Gemeinde Lohmen gegen den Nationalpark Sächsische Schweiz. Die Kommune hatte ihre Beschwerde bereits im Jahr 2003 eingereicht, diese dann aber über lange Zeit nicht weiterverfolgt. Nun hat sie das Verfahren reaktiviert.
Der Kern des Streits liegt in der Nationalparkverordnung, die nach Ansicht der Gemeinde die kommunalen Handlungsspielräume erheblich einschränkt. Lohmen kritisiert, dass durch die strengen Schutzbestimmungen Planungen und Entwicklungsmöglichkeiten im Gemeindegebiet behindert würden. Besonders deutlich werde dies an der Bastei: Die berühmte Felsformation mit der gleichnamigen Brücke gehört zu den meistbesuchten Ausflugszielen der Region und liegt auf dem Gebiet der Gemeinde. Gleichzeitig ist sie Teil des Nationalparks – und damit umfassenden Regelungen zum Naturschutz unterworfen.
Die Gemeinde befürchtet, dass sie durch die Vorgaben der Verordnung kaum Einfluss auf touristische Infrastruktur, Verkehrsanbindung oder künftige Nutzungsmöglichkeiten nehmen kann. Aus ihrer Sicht sei eine ausgewogenere Abwägung zwischen Naturschutzinteressen und den Belangen der lokalen Bevölkerung sowie der Tourismuswirtschaft notwendig.
Der Nationalpark Sächsische Schweiz wurde 1990 eingerichtet und umfasst heute rund 93 Quadratkilometer. Ziel ist es, die einzigartige Felsen- und Waldlandschaft mit ihrer Flora und Fauna dauerhaft zu bewahren. Für Gemeinden wie Lohmen bedeutet das allerdings zugleich, dass größere Bau- und Erschließungsvorhaben kaum genehmigt werden.
Mit der nun wieder aufgenommenen Klage will die Gemeinde klären lassen, ob und in welchem Umfang die Nationalparkverordnung tatsächlich rechtmäßig ist und ob sie die kommunale Selbstverwaltung übermäßig beschneidet. Das Verfahren in Bautzen dürfte daher nicht nur für Lohmen, sondern auch für andere betroffene Kommunen von Bedeutung sein.