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BaFin warnt: Identitätsmissbrauch im Namen von Adams Street Partners – Falsche Investmentangebote in WhatsApp-Gruppen

geralt / Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor betrügerischen Aktivitäten, bei denen die Namen und Marken der Adams Street Partners LLC sowie der Adams Street (Europe) GmbH, München, rechtswidrig verwendet werden. Über WhatsApp-Gruppen und gefälschte Webseiten versuchen unbekannte Akteure, Anlegerinnen und Anleger zu täuschen und zu Einzahlungen zu verleiten.

Täuschung mit falscher Identität

Nach Erkenntnissen der BaFin geben sich die Betreiber als Mitarbeiter oder Partner von Adams Street Partners aus. Die Kommunikation erfolgt über WhatsApp-Chats und Gruppen mit Namen wie „Vermögensaufbauer“ oder „ASP-VIP-Gruppe“, angeblich geleitet von einem „Projektleiter der ASP Investment Management Company“. Die BaFin stellt klar: Weder die Adams Street Partners LLC noch ihre europäische Tochtergesellschaft stehen in irgendeiner Verbindung zu diesen Gruppen oder der zugehörigen Website.

Missbrauch von Logo und Marke

Zusätzlich wurde die Domain asppeglobal-pro.com eingerichtet, die Logo und Markenauftritt von Adams Street Partners missbräuchlich nutzt. Dort werden Privatpersonen angebliche Investmentdienstleistungen angeboten – ebenfalls ohne Bezug zum echten Unternehmen.

Im Zentrum der Täuschung steht ein sogenanntes „SMA-Konto“, über das Anlegerinnen und Anleger vermeintlich Aktien erwerben sollen. Es besteht der dringende Verdacht, dass die Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Typisches Vorgehen der Betrüger

Wie aus ähnlichen Fällen bekannt, gehen die Täter nach einem wiederkehrenden Muster vor:

  • Über Social-Media-Anzeigen (z. B. auf Facebook) werden Menschen in WhatsApp-Gruppen gelockt – mit Versprechen kostenloser Aktienanalysen oder Finanzwissen.

  • In der Gruppe tritt ein vermeintlicher Experte auf, oft begleitet von einer „Assistenz“, die den Kontakt zu den Mitgliedern hält.

  • Über Wochen wird Vertrauen aufgebaut, dann ein angeblich exklusives Investmentkonzept präsentiert, teils inklusive eigener Krypto-Token.

  • Es folgen Marketingaktionen, Check-ins und Gewinnspiele, die Interaktion und Einzahlungen fördern sollen.

  • Interessenten werden aufgefordert, sich bei externen Plattformen oder Apps zu registrieren, mit eingeschränktem Zugang, um Druck aufzubauen.

  • Es werden zunächst kleine Testauszahlungen angeboten – zur Vertrauensbildung. Danach wird zunehmend Druck ausgeübt, mehr zu investieren.

  • Einzahlungen erfolgen über ausländische Konten oder in Kryptowährungen. Auszahlungen werden später verweigert oder an Bedingungen geknüpft.

  • Die Domains der Plattformen wechseln regelmäßig, um Verfolgung zu erschweren.

Rechtliche Grundlage und Warnung

Die BaFin weist nachdrücklich darauf hin: Wer in Deutschland Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu eine Erlaubnis. Fehlt diese, sind die Angebote illegal – Betroffene genießen keinen Schutz.

Diese Warnung basiert auf:
§ 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG)

Das sollten Anleger wissen

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten:

  • Seien Sie äußerst vorsichtig bei Finanzangeboten über soziale Medien oder Messenger-Dienste.

  • Recherchieren Sie genau, insbesondere bei unbekannten Plattformen oder Kontakten, die sich als Finanzexperten ausgeben.

  • Vertrauen Sie nicht auf Logos, Markennamen oder Registerauszüge, ohne diese auf offiziellen Wegen zu prüfen.

  • Nutzen Sie die Unternehmensdatenbank der BaFin, um echte von gefälschten Anbietern zu unterscheiden.

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