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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Kinderkrippe Rabbel Zabbel GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: IN 298/25

Das Amtsgericht Bamberg hat am 25. August 2025 im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Kinderkrippe Rabbel Zabbel GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Michael-Kotz-Straße 18, 91301 Forchheim, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg unter der Nummer HRB 7643 eingetragen und wird durch die geschäftsführende Gesellschafterin Joanna Daubner, geborene Schiener, vertreten.

Die Anordnung erfolgte gemäß § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 der Insolvenzordnung. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg. Er ist telefonisch unter +49 (911) 7660080 sowie per E-Mail unter nuernberg@schwartz.in erreichbar.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde das Recht eingeräumt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihm Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Darüber hinaus hat der vorläufige Insolvenzverwalter zu prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Zudem wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Die Kassenführung wurde ihm übertragen. Ferner ist er befugt, Außenstände einzuziehen, eingehende Gelder in Besitz zu nehmen und diese treuhänderisch auf einem zu errichtenden Insolvenzkonto zu verwahren.

Leistungen von Drittschuldnern an die Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Auch die Durchführung von Zustellungen im Verfahren wurde dem vorläufigen Verwalter übertragen, mit Ausnahme gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin, die weiterhin vom Insolvenzgericht selbst vorgenommen werden.

Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls weiterhin durch das Insolvenzgericht.

Amtsgericht Bamberg, 25. August 2025

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