Geschäftszeichen: 274 IN 218/25
Am 21. August 2025, um 09:19 Uhr, hat das Amtsgericht Braunschweig – Insolvenzgericht im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fahrzeugtechnik Heuer GmbH, mit Sitz in der Schmalbachstraße 13–15, 38112 Braunschweig, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Braunschweig unter der Handelsregisternummer HRB 202307 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Florian Heuer vertreten.
Mit dieser gerichtlichen Maßnahme wurde der erfahrene Rechtsanwalt Christoph Kirchberg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Friedrich-Wilhelm-Straße 51, 38100 Braunschweig. Er ist telefonisch unter 0531-24299-0 oder per E-Mail unter info@ankobs.de erreichbar.
Gemäß den Vorgaben der Insolvenzordnung sind ab sofort sämtliche Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit wird sichergestellt, dass keine unkontrollierten Vermögensverschiebungen stattfinden und die Insolvenzmasse für die Gläubiger gesichert bleibt.
Zugleich wurden die Schuldner der Antragstellerin gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO aufgefordert, Leistungen und Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieses Beschlusses zu erbringen. Eine Zuwiderhandlung kann dazu führen, dass Zahlungen nicht als schuldbefreiend anerkannt werden.
Der vollständige Beschluss kann während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Braunschweig eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Auch jeder Gläubiger kann Beschwerde einlegen, wenn er geltend machen möchte, dass das Gericht nicht international zuständig im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 sei.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Braunschweig – Insolvenzgericht,
An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig,
elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200
einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Zustellung oder Verkündung des Beschlusses. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung. Trifft beides zu, gilt das frühere Ereignis.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Entscheidend ist, dass sie fristgerecht beim Amtsgericht Braunschweig eingeht. Die Beschwerde ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterschreiben. Sie muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird. Bei teilweiser Anfechtung ist der Umfang anzugeben. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Hinweis zum Datenschutz:
Weitere Informationen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO zu Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Braunschweig unter:
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de
(Menü: Wir über uns → Datenschutz → Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch wird Ihnen die Datenschutzerklärung auch postalisch zugesandt.
Amtsgericht Braunschweig, 21. August 2025