Frage: Herr Rechtsanwalt Reime, das Amtsgericht Hameln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEGAG WI8 GmbH eröffnet. Was bedeutet das für die betroffenen Gläubiger?
Reime: Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 22. August 2025 wird das gesamte Vermögen der Gesellschaft unter die Verwaltung des Insolvenzverwalters gestellt. Für die Gläubiger bedeutet das zunächst, dass sie ihre Forderungen bis zum 07. Oktober 2025 ordnungsgemäß beim Insolvenzverwalter anmelden müssen. Nur dann können ihre Ansprüche im Verfahren berücksichtigt und geprüft werden.
Frage: Welche praktischen Schritte müssen Gläubiger jetzt unternehmen?
Reime: Gläubiger müssen ihre Forderungen schriftlich geltend machen und dabei entsprechende Nachweise – also Verträge, Rechnungen oder andere Belege – beifügen. Wer Sicherungsrechte, etwa Pfandrechte oder Abtretungen, geltend macht, ist verpflichtet, diese vollständig darzulegen. Versäumt ein Gläubiger dies, kann er unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig werden. Wichtig ist außerdem: Zahlungen an die Gesellschaft selbst dürfen nicht mehr erfolgen, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert.
Frage: Welche Bedeutung hat die anberaumte Gläubigerversammlung am 5. November 2025?
Reime: Die Gläubigerversammlung ist ein zentrales Steuerungsinstrument im Insolvenzverfahren. Dort wird nicht nur über die Person des Insolvenzverwalters entschieden, sondern auch über Fragen wie den Fortgang des Verfahrens, mögliche Verwertungsstrategien oder sogar die Option eines Insolvenzplans. Für Gläubiger ist die Teilnahme sehr wichtig, da sie ihr Stimmrecht wahrnehmen und Einfluss auf die Verfahrensgestaltung nehmen können.
Frage: Das Gericht hat zudem einen Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Welche Rolle spielt er?
Reime: Rechtsanwalt Manuel Sack wurde als Sonderverwalter eingesetzt, um insbesondere die Verflechtungen innerhalb der DEGAG-Unternehmensgruppe zu prüfen. Er soll einerseits Ansprüche der DEGAG WI8 GmbH gegen andere Gesellschaften durchsetzen, andererseits aber auch Forderungen anderer DEGAG-Gesellschaften im Verfahren der WI8 kritisch prüfen. Das zeigt, dass die Gerichte hier ganz bewusst die komplexen konzerninternen Strukturen der DEGAG-Gruppe in den Blick nehmen.
Frage: Was bedeutet das alles konkret für Anleger?
Reime: Anleger und Gläubiger müssen sich auf ein längeres Verfahren einstellen. Es geht nicht nur darum, die Vermögenswerte der DEGAG WI8 GmbH zu sichern und zu verwerten, sondern auch um die Verflechtungen innerhalb der gesamten Unternehmensgruppe. Das kann Chancen eröffnen, weil etwa Rückflüsse aus anderen Verfahren geltend gemacht werden können. Gleichzeitig erhöht es aber die Komplexität. Wichtig ist: Nur wer seine Forderungen rechtzeitig anmeldet und an den Gläubigerversammlungen teilnimmt, kann seine Rechte effektiv wahren.