Frage: Frau Bontschev, das Amtsgericht Hameln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH eröffnet. Können Sie kurz erläutern, was dieser Schritt bedeutet?
Bontschev: Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 22. August 2025 ist die Gesellschaft offiziell zahlungsunfähig festgestellt. Von diesem Zeitpunkt an geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der GmbH auf den vom Gericht eingesetzten Insolvenzverwalter, hier Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert aus Hannover, über. Für Gläubiger heißt das: Sie können ihre Forderungen nicht mehr bei der Gesellschaft selbst, sondern nur noch beim Insolvenzverwalter anmelden.
Frage: Welche konkreten Schritte sind jetzt für die Gläubiger wichtig?
Bontschev: Die Gläubiger müssen ihre Ansprüche bis spätestens 7. Oktober 2025 beim Insolvenzverwalter anmelden – am besten schriftlich und mit sämtlichen Nachweisen, wie Rechnungen oder Verträgen. Wer Sicherungsrechte, etwa Hypotheken oder Pfandrechte, geltend machen will, muss diese unverzüglich mitteilen. Andernfalls kann eine Haftung entstehen. Ganz wichtig: Zahlungen an die Gesellschaft selbst dürfen ab Insolvenzeröffnung nicht mehr erfolgen – nur noch an den Verwalter.
Frage: Es ist auch von einer Gläubigerversammlung am 5. November 2025 die Rede. Worum geht es dort?
Bontschev: Diese Versammlung ist ein zentrales Element im Verfahren. Der Insolvenzverwalter berichtet über die wirtschaftliche Lage, die Ursachen der Insolvenz und den Stand der Forderungen. Zugleich prüfen die Gläubiger die angemeldeten Forderungen. Außerdem werden richtungsweisende Beschlüsse gefasst, etwa ob der aktuelle Verwalter bestätigt wird, ob ein Gläubigerausschuss gebildet werden soll und wie das Unternehmen oder seine Vermögenswerte verwertet werden. Es kann um Stilllegung, Fortführung oder auch um einen Insolvenzplan gehen.
Frage: Das Gericht hat zusätzlich einen Sonderinsolvenzverwalter eingesetzt. Was ist der Hintergrund?
Bontschev: Ja, Rechtsanwalt Manuel Sack aus Hannover wurde als Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgabe ist speziell die Bearbeitung von Verflechtungen innerhalb der DEGAG-Gruppe. Er soll einerseits Ansprüche der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH in anderen DEGAG-Insolvenzverfahren durchsetzen und andererseits prüfen, ob Forderungen anderer DEGAG-Gesellschaften im jetzigen Verfahren berechtigt sind. Hier geht es um mögliche Interessenkonflikte, da innerhalb der Unternehmensgruppe Gesellschaften oft wechselseitig Forderungen anmelden.
Frage: Welche Signalwirkung hat diese Insolvenzeröffnung für Anlegerinnen und Anleger, die mit der DEGAG in Verbindung stehen?
Bontschev: Für Anleger ist das ein deutliches Warnsignal. Die DEGAG-Gruppe ist mit zahlreichen Gesellschaften am Markt aktiv, insbesondere im Immobilienbereich. Dass nun auch eine operative Gesellschaft insolvent ist, zeigt die Tiefe der finanziellen Schwierigkeiten. Anleger müssen genau prüfen, ob und wie sie ihre Ansprüche anmelden können. Gerade weil Verflechtungen innerhalb der Gruppe bestehen, können die Verfahren sehr komplex werden.
Frage: Welche nächsten Schritte erwarten Sie in diesem Verfahren?
Bontschev: Zunächst die Anmeldung und Prüfung der Forderungen. Im November werden die Gläubiger über den weiteren Kurs entscheiden. Ob es gelingt, Teile des Unternehmens oder seiner Immobilien zu verwerten oder sogar fortzuführen, hängt stark vom Bericht des Insolvenzverwalters ab. Denkbar ist auch, dass ein Insolvenzplan vorgeschlagen wird. Klar ist: Für Gläubiger und Anleger ist eine aktive Teilnahme an der Versammlung am 5. November sehr wichtig, um ihre Interessen zu wahren.