Wie bereits im Rahmen der vorläufigen Verfahren angekündigt, hat das Amtsgericht Hameln nun die nächsten entscheidenden Schritte eingeleitet: Mehrere Gesellschaften der DEGAG-Gruppe befinden sich seit dem 22. August 2025 offiziell im eröffneten Insolvenzverfahren.
Die Verfahren wurden jeweils um 9:30 Uhr eröffnet. Zuständig bleibt in allen Verfahren Rechtsanwalt Dr. Eckert als Insolvenzverwalter. Für Gläubiger gilt: Insolvenzforderungen müssen schriftlich bis spätestens 07. Oktober 2025 bei dem Insolvenzverwalter angemeldet werden.
Zusätzlich hat das Gericht in allen Verfahren einen Sonderinsolvenzverwalter, Rechtsanwalt Sack, bestellt. Seine Aufgabe ist es, die Durchsetzung der von einer Gesellschaft angemeldeten Ansprüche in den Parallelverfahren anderer DEGAG-Gesellschaften zu prüfen und über deren Anerkennung zu entscheiden. Damit soll insbesondere die komplexe Verflechtung der Unternehmensgruppe rechtlich sauber aufgearbeitet werden.
Die eröffneten Verfahren im Überblick
- DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG
- Aktenzeichen: 36 IN 7/25-4
- Insolvenzverfahren eröffnet am 22.08.2025
- Verwalter: RA Dr. Eckert
- Forderungsanmeldung bis: 07.10.2025
- DEGAG Kapital GmbH
- Aktenzeichen: 36 IN 13/25-4
- Insolvenzverfahren eröffnet am 22.08.2025
- Verwalter: RA Dr. Eckert
- Forderungsanmeldung bis: 07.10.2025
- DEGAG WI 8 GmbH
- Aktenzeichen: 36 IN 14/25-4
- Insolvenzverfahren eröffnet am 22.08.2025
- Verwalter: RA Dr. Eckert
- Forderungsanmeldung bis: 07.10.2025
- DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH
- Aktenzeichen: 36 IN 8/25
- Insolvenzverfahren eröffnet am 22.08.2025
- Verwalter: RA Dr. Eckert
- Forderungsanmeldung bis: 07.10.2025
Bedeutung für Gläubiger
Mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren wird der Weg frei für die offizielle Anmeldung von Forderungen. Wichtig ist dabei, dass die Ansprüche hinreichend begründet und durch entsprechende Unterlagen belegt werden. Gerade wegen der parallelen Verfahren und der konzernweiten Verflechtungen kann es sich lohnen, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Der Einsatz eines Sonderinsolvenzverwalters verdeutlicht zudem, dass die Verfahren juristisch besonders komplex sind: Viele Forderungen könnten in mehreren Gesellschaften gleichzeitig bestehen – ein Umstand, der sorgfältig geprüft werden muss.