Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einen wichtigen Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt markieren könnte. Künftig sollen Familiengerichte die Möglichkeit erhalten, verurteilte Täter mit einer elektronischen Fußfessel auszustatten.
Das Ziel: mehr Schutz für Betroffene und ein Frühwarnsystem, das im Ernstfall Leben retten kann. Nähert sich ein Täter trotz bestehender Auflagen seinem Opfer, soll dieses über ein Empfangsgerät sofort gewarnt werden. Gleichzeitig werde auch die Polizei automatisch alarmiert, sodass sie einschreiten kann, bevor es zu weiteren Übergriffen kommt.
Die Maßnahme soll vor allem Frauen und Kinder besser absichern, die nach einer Trennung oder Anzeige häufig noch lange in Angst vor weiteren Attacken leben. „Wir wollen verhindern, dass aus Drohungen und Stalking am Ende Tötungsdelikte oder schwere Körperverletzungen entstehen“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums.
Mit der geplanten Gesetzesänderung greift die Politik ein Instrument auf, das in anderen Ländern – etwa in Spanien oder Frankreich – bereits erfolgreich eingesetzt wird. Dort konnte nachweislich die Zahl schwerer Gewalttaten im häuslichen Umfeld gesenkt werden.
Opferverbände begrüßen den Vorstoß, mahnen aber auch an, dass die Fußfessel nur ein Baustein sein dürfe. Wichtig seien daneben ausreichend Frauenhausplätze, Beratungsangebote und eine konsequente Strafverfolgung.
Der Entwurf wird nun in den Bundestag eingebracht. Sollte er beschlossen werden, könnte das System schon im kommenden Jahr in Deutschland eingeführt werden – und damit vielen Betroffenen ein Stück mehr Sicherheit zurückgeben.