Die Eröffnung der Insolvenzverfahren über mehrere Gesellschaften der DEGAG-Gruppe hat in den vergangenen Tagen für erhebliche Verunsicherung bei Anlegern gesorgt. Viele fragen sich: Was bedeutet das für mein investiertes Kapital? Welche Schritte muss ich nun gehen? Und gibt es überhaupt noch Chancen, Geld zurückzubekommen?
Wir haben mit Rechtsanwältin Bontschev über die aktuelle Lage gesprochen.
Frage: Frau Rechtsanwältin Bontschev, die Insolvenzeröffnung der DEGAG-Gruppe sorgt derzeit für viel Unsicherheit. Können Sie kurz schildern, was passiert ist?
Antwort: Die DEGAG-Gruppe hat über Jahre hinweg Kapital von Anlegern eingesammelt, unter anderem über Nachrangdarlehen und Anleihen. Nun hat das Insolvenzgericht Hameln mehrere Verfahren eröffnet. Das heißt: Die Gesellschaften können ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen. Das restliche Vermögen wird nun unter Aufsicht des Gerichts verteilt – ein klarer Hinweis darauf, dass Anleger ihre Forderungen nur noch über das Insolvenzverfahren geltend machen können.
Frage: Was bedeutet das konkret für Anleger?
Antwort: Mit Insolvenzeröffnung ist klar: Direkte Ansprüche gegen die DEGAG-Gesellschaften bestehen nicht mehr. Anleger müssen ihre Forderungen unbedingt beim Insolvenzverwalter anmelden. Dafür hat das Gericht eine feste Frist gesetzt – in diesem Fall der 07. Oktober 2025. Wer diese Frist verpasst, riskiert, komplett leer auszugehen.
Frage: Viele Anleger sind verunsichert. Was raten Sie konkret?
Antwort: Das Wichtigste ist, jetzt strukturiert vorzugehen:
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Unterlagen sammeln – also Zeichnungsscheine, Darlehensverträge, Anleihebedingungen, Kontoauszüge.
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Forderungshöhe prüfen – gegebenenfalls mit juristischer Hilfe.
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Fristgerechte Anmeldung beim Insolvenzverwalter.
Gerade Genussrechte sind rechtlich kompliziert. Eine einfache Anmeldung per Formular ohne Begründung reicht nicht. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, die Ansprüche sorgfältig aufzubereiten – auch mit Blick auf die Möglichkeit, Forderungen gleichzeitig bei anderen DEGAG-Gesellschaften anzumelden.
Frage: Wo liegen die besonderen Risiken?
Antwort: Genussrechte stehen im Insolvenzfall rechtlich oft schlechter da als „normale“ Gläubigerforderungen. Entscheidend ist, ob wir die Forderungen in den Rang des § 38 InsO bekommen. Nur dann nehmen Anleger überhaupt an einer Verteilung teil. Davon hängt auch ab, ob es überhaupt eine Quote gibt. Hier ist juristische Präzision entscheidend – sonst droht der Totalverlust.
Frage: Können Sie schon eine Prognose zur Quote geben?
Antwort: Eine seriöse Antwort darauf ist derzeit nicht möglich. Viel hängt davon ab, ob und in welchem Umfang der Insolvenzverwalter die Organe der DEGAG-Gruppe in Anspruch nimmt. Insbesondere die Rolle von Birger Dehne, der als zentrale Figur im Hintergrund gilt, wird eine große Rolle spielen. Erst nach dieser Aufarbeitung lässt sich eine Einschätzung zur möglichen Quote treffen.
Frage: Was ist Ihr wichtigster Rat an Anleger?
Antwort: Handeln Sie sofort. Wer Forderungen nicht anmeldet, hat keine Chance auf eine Quote. Außerdem gilt: Nicht auf allgemeine Informationen verlassen, sondern individuell beraten lassen. Jede Anlageform – ob Nachrangdarlehen, Genussrechte oder Anleihe – hat ihre eigenen Besonderheiten.
Frage: Haften auch die Vermittler, die die Anlagen verkauft haben?
Antwort: Ja, das ist ein wichtiger Punkt. Vermittler können haften, wenn sie ihre Beratungspflichten verletzt haben – etwa wenn sie Risiken wie den Totalverlust verschwiegen oder ein Nachrangdarlehen als „sichere Anlage“ angepriesen haben. In solchen Fällen können Schadensersatzansprüche bestehen, die unabhängig vom Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Das eröffnet Anlegern zusätzliche Chancen, Verluste zumindest teilweise auszugleichen.
Fazit von Rechtsanwältin Bontschev:
„Die Insolvenz ist schmerzhaft, aber sie bedeutet nicht, dass Anleger völlig machtlos sind. Wer seine Forderungen fristgerecht anmeldet und sauber begründet, wahrt die Chance auf eine Quote. Gleichzeitig sollten mögliche Ansprüche gegen Vermittler geprüft werden. Nichts zu tun, wäre jetzt der größte Fehler.“