Aktenzeichen: 4 IN 319/25 – Amtsgericht Regensburg
Ein bedeutender Schritt zur Sicherung des Schuldnervermögens ist im Falle der Diamant Immobilien GmbH & Co. KG eingeleitet worden. Mit Beschluss vom 21. August 2025 hat das Amtsgericht Regensburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der im Immobilienhandel tätigen Gesellschaft mit Sitz in Bad Abbach angeordnet.
Die Schuldnerin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin 1A Immo Verwaltungs-GmbH, deren Geschäftsführerin Andrea Hermine Stilp ist, sah sich offenbar gezwungen, Insolvenzantrag zu stellen. Das Gericht reagierte mit einer umfassenden Sicherungsmaßnahme, um eine mögliche Verschlechterung der finanziellen Situation des Unternehmens noch vor endgültiger Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt aus Regensburg bestellt. Er ist mit sofortiger Wirkung damit betraut, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen. Insbesondere dürfen Verfügungen über Vermögenswerte der Gesellschaft nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung erfolgen – eine Maßnahme, die insbesondere Außenstände und operative Geschäftsentscheidungen betrifft. Die Aufgabe des Verwalters wird es nun sein, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu durchleuchten und zu prüfen, ob eine reguläre Verfahrenseröffnung wirtschaftlich tragbar ist.
Die Schuldnerin wird im Verfahren durch die Kanzlei ZIRNGIBL Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus München vertreten. Die juristische Begleitung durch eine erfahrene wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät lässt vermuten, dass die Schuldnerin um ein geordnetes Verfahren bemüht ist.
Gläubiger, Geschäftspartner und potenziell betroffene Dritte wurden zur Einhaltung der Anordnung gemäß § 23 InsO angehalten, etwaige Zahlungen oder Leistungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Verfügung zu tätigen.
Die nun angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Ziel, eine nachhaltige Klärung über die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft herbeizuführen. Dabei wird sich zeigen, ob die Diamant Immobilien GmbH & Co. KG über ausreichende Mittel verfügt, um das reguläre Verfahren eröffnen und gegebenenfalls eine Restrukturierung anstreben zu können – oder ob eine Abwicklung unausweichlich sein wird.
Weitere Informationen sowie der vollständige Beschluss können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Regensburg eingesehen werden.