Aktenzeichen: 85 IN 44/25 – Amtsgericht Münster
Am 22. August 2025 hat das Amtsgericht Münster in einem bedeutenden Schritt zur Sicherung des Schuldnervermögens die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Bentrup GmbH & Co. KG angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Ascheberg wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bentrup Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, deren Geschäftsführer Frank Bentrup ebenfalls die Geschäfte der KG leitet.
Mit dem gerichtlichen Beschluss wurde der Münsteraner Rechtsanwalt Eric Coordes zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt es nun, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und alle Maßnahmen zu unterbinden, die zu einer nachteiligen Veränderung der Vermögenslage führen könnten.
Besonders bedeutsam ist die Anordnung, dass Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtlich wirksam sind. Diese Einschränkung betrifft insbesondere den Zahlungsverkehr, den Einzug von Forderungen sowie jede Form der Verfügung über bestehende Vermögenswerte.
Gleichzeitig wurde Drittschuldnern – also Personen oder Unternehmen, die der Bentrup GmbH & Co. KG etwas schulden – untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Zudem wurden sämtliche laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt oder ausgesetzt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind.
Der Geschäftszweig der Schuldnerin ist im Beschluss nicht näher ausgeführt worden, was darauf hindeuten könnte, dass sich das Gericht zunächst auf die Sicherung des noch vorhandenen Vermögens konzentriert. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen wirtschaftlich tragfähig genug ist, um ein Regelinsolvenzverfahren zu eröffnen oder ob eine andere Form der Abwicklung bevorsteht.
Für Gläubiger und Geschäftspartner ist dies ein zentraler Moment, der sorgfältige Beachtung verlangt. Sie sind angehalten, alle weiteren Schritte und Forderungen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abzustimmen.
Die vollständigen Unterlagen zum Verfahren können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster eingesehen werden.