Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine eindringliche Warnung vor Angeboten der Nanolite Foundation ausgesprochen. Nach Erkenntnissen der Behörde wirbt das angeblich in Frankfurt am Main ansässige Unternehmen über WhatsApp-Gruppen sowie die Website nanolite-foundationnlf.com (zuvor: nanolite-foundation.com und nanolite-foundationn.com) für hochriskante und nicht genehmigte Finanzgeschäfte.
Lockangebote mit unrealistischen Renditen
In den Gruppen wird Anlegerinnen und Anlegern der sogenannte „Strategische Trendfokus-Plan“ vorgestellt. Dabei handelt es sich um ein angebliches Investmentmodell, das verspricht, innerhalb von nur 40 Handelstagen bis zu 550 Prozent Rendite zu erzielen. Beworben wird dieses System von einer Person, die sich „Prof. Müller“ nennt, unterstützt von einer angeblichen Assistentin namens „Greta“. Nach Angaben der BaFin sind beide Personen nicht existent.
Geschäftsanbahnung über Social Media
Die Anwerbung erfolgt zunächst über Social-Media-Kanäle wie Instagram und Facebook, wo mit kostenlosen Aktienempfehlungen oder Schulungen zum Finanzhandel geworben wird. Interessierte werden anschließend in WhatsApp-Gruppen weitergeleitet, die von vermeintlichen Experten geleitet und moderiert werden. Dort werden über Wochen hinweg Scheinseminare und Tipps zu angeblich lukrativen Investments gegeben, um Vertrauen aufzubauen.
Vorgehen der Betreiber
Nach Darstellung der BaFin entspricht das Vorgehen bekannten Betrugsmustern:
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Anlegerinnen und Anleger werden zunächst mit kostenlosen Informationen und kleinen Testauszahlungen geködert.
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Danach erfolgt die Aufforderung, in ein angeblich innovatives System oder einen vorbörslich verfügbaren Krypto-Token zu investieren.
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Einzahlungen erfolgen häufig auf ausländische Konten oder direkt in Kryptowährungen.
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Im weiteren Verlauf wird der Druck zu Nachzahlungen erhöht, während Auszahlungen verweigert oder an Bedingungen geknüpft werden.
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Zudem wechseln die Betreiber regelmäßig die Webseiten-Adressen, um der Verfolgung zu entgehen.
Keine BaFin-Erlaubnis
Die BaFin weist darauf hin, dass die Nanolite Foundation keine Genehmigung zur Erbringung von Finanz- oder Kryptodienstleistungen in Deutschland besitzt. Wer dennoch bei solchen Anbietern investiert, handelt ohne rechtlichen Schutz und riskiert, sein Geld vollständig zu verlieren.
Hinweis für Anleger
Alle Personen, die in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten möchten, benötigen eine offizielle BaFin-Erlaubnis. Ob ein Unternehmen registriert ist, können Anlegerinnen und Anleger in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).