Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor betrügerischen Angeboten herausgegeben, die unter dem Namen des US-Finanzkonzerns KKR & Co. Inc. verbreitet werden. Über WhatsApp-Gruppen und die Handelsplattform pc.kkram-api.com werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, angebliche Investments zu tätigen.
Nutzung gestohlener Identitäten
Nach BaFin-Angaben treten die Betreiber unter den Namen Michael Wagner, Till van Dorp und Marina Winkler auf. Zwar ist Till van Dorp tatsächlich Mitarbeiter der Kohlberg Kravis Roberts GmbH in Frankfurt, die Telegram- und WhatsApp-Gruppen sowie die Handelsplattform stehen jedoch in keinerlei Zusammenhang mit ihm oder den Gesellschaften der KKR-Gruppe. Es handelt sich eindeutig um Identitätsmissbrauch.
Anwerbung über soziale Medien
Neue Mitglieder werden über Instagram und Facebook angesprochen und in WhatsApp-Gruppen mit Bezeichnungen wie KKR Pro Investment Club, Q7 KKR Investmentclub, ML Deutsches Marktforum, KKR-Marktstrategiezentrum oder VIP10-KKR Investmentclub gelockt. Dort erhalten sie zunächst scheinbar seriöse Anlageempfehlungen. Im weiteren Verlauf sollen sie über die Plattform KKRAM unter pc.kkram-api.com Konten eröffnen und ihr Kapital dort handeln lassen. In der Vergangenheit wurden dafür auch die Apps KKRpro und KKRAM verwendet.
Typisches Betrugsmuster
Die BaFin ordnet die Vorgänge bekannten Anlagescam-Mustern zu:
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Werbung über soziale Netzwerke mit vermeintlich kostenlosen Finanz-Tipps.
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Kommunikation in Messenger-Gruppen, die von angeblichen Experten und Assistenten moderiert werden.
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Vorstellung eines angeblich innovativen Finanzsystems oder eigener Krypto-Token.
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Vertrauen wird durch kleine Testauszahlungen aufgebaut.
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Einzahlungen erfolgen über ausländische Konten oder Kryptowährungen.
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Anschließend wird Druck auf Anleger ausgeübt, mehr Geld einzuzahlen, während Auszahlungen verweigert oder an Bedingungen geknüpft werden.
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Betreiber wechseln regelmäßig die Webadressen, um einer Entdeckung zu entgehen.
Keine BaFin-Erlaubnis – erhebliches Risiko für Anleger
Die BaFin betont, dass die Betreiber über keine Erlaubnis verfügen, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anzubieten. Anlegerinnen und Anleger, die über diese Gruppen investieren, handeln somit ohne jeglichen Schutz und riskieren, ihr Geld vollständig zu verlieren.
Zur eigenen Sicherheit empfiehlt die Aufsicht, stets in der Unternehmensdatenbank der BaFin zu prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich registriert und lizenziert ist.
Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).