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BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppe „DAX-Elitenetzwerk 124“

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor der WhatsApp-Gruppe „DAX-Elitenetzwerk 124“ herausgegeben. In dieser Gruppe werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die App „zktradepro“ Finanzprodukte zu handeln. Nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten.

Lockangebote über Social Media

Wie bei ähnlichen Fällen beginnt die Anbahnung meist über Werbeanzeigen in sozialen Medien, die mit kostenlosen Aktienempfehlungen oder Finanzschulungen werben. Interessierte werden anschließend in WhatsApp-Gruppen gelockt, wo angebliche Finanzexperten ihr Wissen teilen. Unterstützt von Assistenten wird dort ein professionelles Umfeld vorgetäuscht.

Typisches Vorgehen der Betreiber

Die Masche folgt einem bekannten Muster:

  • Aufbau von Vertrauen durch vermeintliche Seminare und Tipps.

  • Vorstellung angeblich innovativer Finanzsysteme oder sogar eigener Krypto-Token.

  • Teilnahme an Check-in-Aktionen und Gewinnspielen, um Bindung zu schaffen.

  • Aufforderung zur Eröffnung von Konten über Handelsplattformen oder Apps wie zktradepro.

  • Teilweise werden kleine Testauszahlungen ermöglicht, um Seriosität vorzutäuschen.

  • Später erfolgt die Aufforderung zu weiteren Einzahlungen, oft über ausländische Konten oder Kryptowährungen.

  • Auszahlungen werden erschwert oder blockiert, während gleichzeitig der Druck auf Anlegerinnen und Anleger steigt, weiteres Geld zu investieren.

  • Webseiten und Plattformen wechseln häufig die Erreichbarkeit, um Entdeckung zu erschweren.

BaFin: Keine Erlaubnis – hohes Risiko für Anleger

Die BaFin betont, dass die unbekannten Betreiber nicht über die erforderliche Genehmigung verfügen, um in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Wer über diese Strukturen investiert, genießt keinen Anlegerschutz und riskiert erhebliche finanzielle Verluste.

Die Behörde empfiehlt Anlegerinnen und Anlegern dringend, vor jeder Investition zu prüfen, ob ein Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin registriert und zugelassen ist.

Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

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