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BaFin warnt vor angeblichen „Aksia“-WhatsApp-Gruppen – Verdacht auf Identitätsmissbrauch

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat vor betrügerischen Angeboten gewarnt, die unter dem Namen „Aksia“ in Umlauf gebracht werden. In WhatsApp-Gruppen, die von Personen mit den Namen Anna Lehmann, John Miller, Katja Richter und Logan Sterling geleitet werden sollen, werden Verbraucherinnen und Verbraucher mit vermeintlich lukrativen Anlagemodellen angesprochen.

Nach bisherigen Erkenntnissen besteht kein Zusammenhang mit der seriösen und in den USA ansässigen Aksia LLC oder deren verbundenen Unternehmen. Es spricht vieles für einen Identitätsmissbrauch.

Lockangebote über Social Media

Die Anwerbung neuer Mitglieder erfolgt über Plattformen wie Instagram, wo für Gruppen mit Bezeichnungen wie Circle 205 / Orakel Vision 300, B509-Erfolgsnavigator, K 9 Aksia Akademie für diversifizierte Investitionen oder Interne Aktiengruppe von Aksia LLC geworben wird. Dort werden zunächst Anlageempfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten ausgesprochen.

Am Ende sollen die Teilnehmenden jedoch dazu gebracht werden, über eine angebliche Aksia-Kryptobörse zu investieren – etwa mit Hilfe von Apps wie Aksiapro, Aksiaplus oder AKpro.

Vorgehensweise entspricht bekannten Betrugsmustern

Die BaFin beschreibt ein typisches Muster solcher Betrugsmaschen:

  • Werbeanzeigen in sozialen Medien versprechen kostenlose Aktien-Tipps oder Finanzschulungen.

  • In WhatsApp-Gruppen treten vermeintliche Finanzexperten auf, unterstützt durch Assistenten, die das Vertrauen der Mitglieder gewinnen sollen.

  • Nach einer „Eingewöhnungsphase“ wird ein angeblich innovatives Finanzsystem oder ein eigener Krypto-Token vorgestellt.

  • Teilnehmer werden durch Gewinnspiele und tägliche Check-ins motiviert, sich stärker zu engagieren.

  • Um zu investieren, sollen sie sich auf Handelsplattformen oder Apps registrieren, oft mit angeblich nur begrenztem Zugang.

  • Mitunter gibt es Testauszahlungen kleiner Beträge, um Vertrauen aufzubauen.

  • Schließlich werden Anleger zu weiteren Einzahlungen gedrängt, während Auszahlungen erschwert oder unmöglich gemacht werden.

  • Betreiber wechseln regelmäßig die Webadressen, um einer Verfolgung zu entgehen.

Keine Erlaubnis in Deutschland

Die BaFin betont, dass die Betreiber über keine Erlaubnis verfügen, in Deutschland Finanz- oder Kryptodienstleistungen anzubieten. Verbraucherinnen und Verbraucher, die bei solchen Firmen investieren, handeln ohne rechtlichen Schutz und riskieren den vollständigen Verlust ihres Geldes.

Ob ein Anbieter zugelassen ist, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.

Die Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

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