Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor der Telegram-Gruppe „Chartered Investment Germany“ herausgegeben. Nach bisherigen Erkenntnissen wird dort unter Nutzung gestohlener Identitäten der Eindruck erweckt, die Gruppe werde von der Chartered Investment Germany GmbH und deren Mitarbeitern Daniel Maier und Markus Fehn betrieben.
Die BaFin stellt klar: Die dortigen Angebote stammen nicht von der lizenzierten Chartered Investment Germany GmbH, sondern von unbekannten Dritten, die sich die Namen und Profile zunutze machen. Es handelt sich um einen klaren Fall von Identitätsdiebstahl.
Betrug über Fake-Profile
In der Telegram-Gruppe sowie in Einzelchats versuchen die Täter, Anlegerinnen und Anleger zum Abschluss von Wertpapiergeschäften zu bewegen. Teilweise wird unter dem Vorwand einer Investition die Überweisung von „Startgeldern“ verlangt. Die Täter geben sich dabei über Fake-Profile als Geschäftsführer Daniel Maier oder Mitarbeiter Markus Fehn aus.
Typisches Vorgehen solcher Gruppen
Nach Erkenntnissen der BaFin folgt die Masche einem bekannten Muster:
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Anwerbung über Social-Media-Werbeanzeigen, die kostenlose Aktien-Tipps oder Finanzschulungen versprechen.
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Verlagerung der Kommunikation in WhatsApp- oder Telegram-Gruppen.
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Auftritt eines vermeintlichen Experten, unterstützt durch eine „Assistenz“, die Chat und Kontakte betreut.
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Vorstellung angeblich lukrativer Anlagesysteme oder gar eines eigenen Krypto-Tokens.
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Aufbau von Vertrauen durch kostenlose Tipps, Seminare und Testauszahlungen kleiner Beträge.
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Aufforderung zu Einzahlungen über ausländische Konten oder Kryptowährungen.
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Späterer Druck zu Nachzahlungen, während Auszahlungen blockiert oder verweigert werden.
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Häufiger Wechsel der Webseiten, über die die angebliche Handelsplattform erreichbar ist.
Keine BaFin-Erlaubnis – hohes Risiko für Anleger
Die Betreiber verfügen über keine Zulassung der BaFin für Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen. Wer dennoch investiert, tut dies ohne rechtlichen Schutz und riskiert, sein Geld vollständig zu verlieren.
Die BaFin rät Anlegerinnen und Anlegern dringend, vor einer Geldanlage stets zu prüfen, ob ein Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin registriert ist.
Die Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).