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Rekord-Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler bei Geburt

fernandozhiminaicela (CC0), Pixabay

Das Landgericht Göttingen hat einem heute neunjährigen Mädchen eine Million Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Nach Angaben des Gerichts handelt es sich um die höchste Summe, die das Landgericht bislang in einem Arzthaftungsfall verhängt hat. Hintergrund sind schwere Behandlungsfehler bei der Geburt im Jahr 2016.

Versäumter Notkaiserschnitt und fehlende Versorgung

Die Arzthaftungskammer stellte fest, dass dem Personal einer Krankenhausgesellschaft gleich mehrere grobe Fehler unterliefen. Weder die zuständige Hebamme noch der behandelnde Arzt leiteten trotz eindeutiger Anzeichen rechtzeitig einen notwendigen Notkaiserschnitt ein.

Auch nach der Geburt sei das Neugeborene unzureichend überwacht und mit Sauerstoff versorgt worden. Zudem habe das Krankenhauspersonal den spezialisierten Notdienst der Universitätsmedizin nicht rechtzeitig hinzugezogen.

Lebenslange Beeinträchtigungen

Die Folgen für das Kind sind gravierend: Das Mädchen leidet laut Gericht an schwersten körperlichen und geistigen Einschränkungen. Es könne nicht selbstständig essen und sei dauerhaft auf umfassende Betreuung angewiesen. Eine Verbesserung ihres Gesundheitszustands sei nicht zu erwarten.

Krankenhausstation geschlossen

Das Gericht betonte, dass die Höhe des Schmerzensgeldes den außergewöhnlich schweren Folgen Rechnung tragen solle. Die gynäkologische Geburtsstation des betroffenen Krankenhauses wurde inzwischen geschlossen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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