Dark Mode Light Mode

BaFin warnt vor Dexybit AI und der Website dexybitai.de

kpuljek (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut eine Warnung vor Angeboten von Dexybit AI bzw. der Dexybit AI Ltd. ausgesprochen. Nach Einschätzung der Behörde besteht der Verdacht, dass die Betreiber auf der Website dexybitai.de ohne erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Bereich von Kryptowertegeschäften anbieten.

Bereits am 24. Juli 2025 und am 28. Juli 2025 hatte die BaFin in zwei separaten Hinweisen auf die Risiken im Zusammenhang mit Dexybit AI aufmerksam gemacht.

Grundsätzlich gilt:
Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen, Wertpapiergeschäfte oder Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen möchte, benötigt dafür zwingend eine Erlaubnis der BaFin. Immer wieder treten jedoch Anbieter auf, die ohne eine solche Zulassung operieren und damit erhebliche Risiken für Anleger verursachen können.

Anleger, die unsicher sind, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine Zulassung verfügt, können dies in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen.

Die aktuelle Information stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMaG).

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Rekord-Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler bei Geburt

Next Post

BaFin warnt vor Website cara-capital-management.com – Identitätsmissbrauch festgestellt