Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut eine Warnung vor unseriösen Online-Plattformen veröffentlicht. Betroffen ist eine Reihe nahezu identischer Websites, die laut BaFin ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Lockangebote mit großen Versprechen
Die Präsentation folgt einem einheitlichen Muster: Fast alle Seiten starten mit dem Satz „[Name der Website] – Ihre Chance, tausende Euro passiv zu verdienen. Jetzt, für alle“. Mit solchen Werbeslogans wird gezielt die Hoffnung auf schnellen Reichtum geweckt – ein klassisches Lockmittel unseriöser Anbieter.
Ein gravierendes Warnsignal: Die Seiten verfügen über kein gültiges Impressum, sodass weder Verantwortliche noch eine nachvollziehbare Rechtsadresse erkennbar sind. Zudem unterliegen die Betreiber keiner Aufsicht der BaFin.
Bereits bekannte Websites
Nach bisherigen Erkenntnissen sind insbesondere folgende Domains betroffen:
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dexair(.)pro
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finxalor(.)pro
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lunexora-v2(.)com
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quantreich(.)app
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quantum-dexair(.)org
Die Namensähnlichkeiten deuten darauf hin, dass es sich um eine größere Plattformreihe handelt. Solche Maschen sind typisch: Taucht eine Website in Warnlisten auf, erscheint kurze Zeit später die nächste unter anderem Namen.
Rechtliche Lage
Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten möchte, benötigt dafür zwingend eine BaFin-Erlaubnis. Anbieter ohne Genehmigung handeln unerlaubt und gefährden das Geld der Anleger. Grundlage der aktuellen Warnung ist § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Risiko für Anleger
Aus Sicht von Verbraucherschützern und Aufsichtsbehörden ist das Risiko bei solchen Plattformen enorm hoch:
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Totalverlust ist wahrscheinlich, da Einlagen in der Regel nicht in echte Investments fließen.
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Täuschung durch Dashboard-Gewinne: Nutzer sehen angebliche Renditen, die nur digital erzeugt werden, um Nachschüsse zu provozieren.
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Kein Rechtsschutz: Ohne Impressum oder bekannte Betreiber sind juristische Schritte gegen die Verantwortlichen kaum möglich.
Empfehlung der BaFin
Die BaFin rät dringend, vor jeder Geldanlage in unbekannte Anbieter zu prüfen, ob eine Zulassung in der Unternehmensdatenbank vorliegt. Anleger, die bereits investiert haben, sollten sich unverzüglich rechtlich beraten lassen und dokumentieren, welche Zahlungen sie geleistet haben.