Staatsanwaltschaft Karlsruhe
713 VA 280 Js 6094/21
Einziehungsverfahren gegen Moustafa Moubaraka
wegen Betruges in 20 Fällen
Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung des Wertes des Taterlangten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459 k StPO)
Mit Urteil des Amtsgerichts Bruchsal vom 29.07.2022- 6 Ls 280 Js 6094/21- wurde gegen den Einziehungsbetroffenen u.a. die Einziehung des Wertes des Taterlangten iHv 10.543,00 € rechtskräftig angeordnet.
Die Verurteilte legte unter missbräuchlicher Verwendung der Personendaten existenter und nicht existenter Personen zahlreiche E- Mail Accounts an. Anschließend bestellte der Verurteilte im Zeitraum von November 2020 bis April 2021 bei verschiedenen Online- Shops Waren auf Rechnung und schloss bei Mobilfunkanbietern Mobilfunkverträge ab, wobei er auch Mobilfunkgeräte bestellte. Die jeweiligen Rechnungen bezahlte der Verurteilte nach Auslieferung der Ware nicht. Hierdurch entstand den Unternehmen (Vodafone GmbH, limango GmbH, my Toys, mirapodo und yomonda- Shops, s.Oliver Bernd Freier GmbH & Co.KG, About You AG Co.KG, Sparhandy- eine Marke der powwow GmbH, SportScheck GmbH München, Tom Tailor E- Commerce GmbH Hamburg, Esprit Retail B.V. & Co.KG Ratingen, Zalando SE, Mytoys Group, Hira GmbH) jeweils ein Schaden in Höhe des Wertes der bestellten Ware. Der Gesamtschaden beträgt 10.543,00 €. Im Rahmen des hiesigen Vermögensabschöpfungsverfahrens konnten bisher 800,00 € gesichert werden.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu dem Aktenzeichen 713 VA 280 Js 6094/21 an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459 k StPO).
Es wird darauf hingewiesen, dass eine mögliche Entschädigung nur hinsichtlich der Hauptforderung erfolgen kann; weitere Ansprüche wie Zinsen, Rechtsverfolgungs-kosten und sonstige Ansprüche können im Verteilungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer – des Verwertungserlöses und – des Wertersatzbetrags.
Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459 k Abs.5 StPO).
Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht (mehr) Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.
Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in sechs Monaten und nur dann erfolgen, wenn der Einziehungsbetrag vollständig beigetrieben werden konnte und alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Anderenfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierzu werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
gez. Ledwina
Rechtspflegerin
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