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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei IVORY Properties 3 S.à r.l. angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 14. August 2025 um 10:10 Uhr hat das Amtsgericht Düsseldorf im Verfahren 500 IN 111/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der IVORY Properties 3 S.à r.l. angeordnet.

Die Gesellschaft ist eine nach luxemburgischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.à r.l.) mit Sitz in Luxemburg und Geschäftsanschrift in der Rue de l’Industrie 11, L-8399 Windhof (Koerich). Sie ist im Registre de Commerce et des Sociétés unter der Nummer B274181 registriert und wird durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Birger Dehne vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres aus Düsseldorf bestellt. Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur mit seiner Zustimmung erfolgen. Den Schuldnern des Unternehmens wurde verboten, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Zusätzlich untersagte das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt. Diese Anordnungen dienen der Sicherung der Vermögenswerte, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

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