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Erweiterte Befugnisse für vorläufigen Insolvenzverwalter der Schäfersee Vision GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 532 IN 3/25 hat das Amtsgericht Bremen am 14. August 2025 die Kompetenzen des bereits eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, deutlich ausgeweitet.

Die Schäfersee Vision GmbH, ansässig in der Haferwende 36A in 28357 Bremen und eingetragen im Handelsregister unter HRB 37684 HB, wird von Yasemin Patricia Grabbe und Frank Vierkötter als Geschäftsführer vertreten. Das Unternehmen befindet sich seit dem 24. Juli 2025 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.

Mit dem neuen Beschluss darf der vorläufige Insolvenzverwalter nun Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einziehen und eingehende Gelder entgegennehmen. Gleichzeitig wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, weitere Zahlungen direkt an diese zu leisten.

Darüber hinaus ist Dr. Berner ermächtigt, neue Sonderkonten im Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter zu eröffnen, über bestehende Konten zu verfügen und für die Kontoführung notwendige Verbindlichkeiten zu begründen, die nach Verfahrenseröffnung als Masseverbindlichkeiten gelten.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden.

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