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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Kreft Service GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 620 IN 1872/25 hat das Amtsgericht Duisburg am 12. August 2025 um 18:00 Uhr einen entscheidenden Beschluss im Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die Kreft Service GmbH gefasst. Das Unternehmen, mit Sitz in der Plessingstraße 20 in Duisburg und vertreten durch Geschäftsführer Jacob Matthäus Grzesik, ist im Bereich Bewachung, Gebäudereinigung, Parkhausmanagement sowie weiteren Dienstleistungen tätig.

Zur Sicherung der Vermögenswerte und zum Schutz der Gläubiger wurde Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke aus Duisburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort sind alle Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Den Schuldnern des Unternehmens wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Kreft Service GmbH zu leisten; sämtliche Gelder und Forderungen dürfen nun ausschließlich vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden.

Darüber hinaus untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden vorerst eingestellt. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass es vor der endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu nachteiligen Veränderungen der Vermögenslage kommt.

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