Unter dem Aktenzeichen 67b IN 201/25 hat das Amtsgericht Hamburg am 13. August 2025 um 12:08 Uhr einschneidende Maßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die EFAJ Europa GmbH angeordnet. Das im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 189978 geführte Unternehmen mit Sitz in der Ruhrstraße 61 ist auf die europaweite Planung, Installation, Wartung und den Betrieb von elektronischen Anlagen und Lüftungssystemen spezialisiert. Zum Leistungsportfolio gehören zudem Innenausbauarbeiten sowie eine Vielzahl damit verbundener Dienstleistungen.
Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Sinan Özkanli, darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über sein Vermögen verfügen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Béla Knof aus Hamburg bestellt. Ihm obliegt es nun, die finanzielle Lage zu sichern, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zudem wurden sämtliche Drittschuldner angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Parallel hat das Gericht alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die EFAJ Europa GmbH – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – untersagt und bereits begonnene Maßnahmen vorerst gestoppt.
Mit diesen Schritten soll das Unternehmensvermögen während der laufenden Prüfung des Insolvenzantrags vor nachteiligen Veränderungen geschützt und die Interessen der Gläubiger gewahrt werden. Über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Amtsgericht Hamburg zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.