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Zwei Berliner Unternehmen unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 12. August 2025 war das Amtsgericht Charlottenburg gleich mehrfach gefordert: In zwei getrennten Verfahren wurden gegen bedeutende Unternehmen aus Berlin vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet.

Um 14:27 Uhr erfolgte der Beschluss gegen die ati kunsttransporte gmbh (Aktenzeichen 3614 IN 5214/25) aus der Lise-Meitner-Straße. Das traditionsreiche Unternehmen für hochwertige Kunsttransporte darf seitdem keinerlei Zahlungen oder Vermögensverschiebungen ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Frank Brachwitz, vornehmen. Das Gericht gestattete ihm umfassende Einsichts- und Sicherungsrechte, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu durchleuchten.

Um 17:30 Uhr traf es die apleka Personal GmbH (Aktenzeichen 3612 IN 5212/25), ein Personaldienstleister aus der Kaiser-Wilhelm-Straße. Auch hier wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gestoppt und die Verfügungsmacht über das Firmenvermögen eingeschränkt. Rechtsanwalt Oliver Sietz übernimmt vorläufig die Kontrolle und prüft, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Allen zweiVerfahren ist gemeinsam, dass sie in der sensiblen Phase vor einer möglichen Insolvenzeröffnung stehen. Ziel der angeordneten Maßnahmen ist es, das verbliebene Vermögen zu sichern, mögliche Gläubigerschäden zu verhindern und die Chancen auf eine geordnete Fortführung oder Abwicklung zu wahren.

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