Unter dem Aktenzeichen 43 IN 750/25 hat das Amtsgericht Bielefeld am Morgen des 13. August 2025 eine weitreichende Entscheidung im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ee factor agile consulting GmbH getroffen. Das im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 18798 geführte Unternehmen mit Sitz am Eckerngarten 20a in Hille ist auf agile Beratungs- und Consulting-Dienstleistungen spezialisiert und wurde bislang von Geschäftsführerin Mareike Ehlers geleitet.
Pünktlich um 08:37 Uhr ordnete das Gericht an, dass sämtliche Verfügungen über das Unternehmensvermögen nur noch mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch aus Bielefeld bestellt. Ihm obliegt nun die Sicherung der finanziellen Mittel und die Kontrolle sämtlicher Zahlungsvorgänge.
Zusätzlich wurde den Schuldnern der Gesellschaft – den sogenannten Drittschuldnern – untersagt, weiterhin direkt an die ee factor agile consulting GmbH zu leisten. Künftige Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen, der auch ermächtigt wurde, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Mit diesen Maßnahmen will das Amtsgericht verhindern, dass in der sensiblen Phase vor einer möglichen Insolvenzeröffnung Vermögenswerte abfließen oder die Gläubiger benachteiligt werden. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens wird in den kommenden Wochen entschieden.