Unter dem Aktenzeichen 3614 IN 5214/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 12. August 2025 um 14:27 Uhr einen weitreichenden Beschluss im Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die ati kunsttransporte gmbh gefasst. Das traditionsreiche Unternehmen mit Sitz in der Lise-Meitner-Straße 9 in Berlin-Charlottenburg, vertreten durch Geschäftsführer Peter Strerath, ist auf den sensiblen Bereich der Kunsttransporte spezialisiert und damit ein wichtiger Akteur in der Logistik für Kunst- und Kulturgüter.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Brachwitz aus Berlin bestellt. Mit der gerichtlichen Entscheidung unterliegt die Gesellschaft nun strengen Verfügungsbeschränkungen: Jegliche Handlungen, die das Vermögen der Schuldnerin betreffen, dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Insbesondere ist der Einzug von Außenständen untersagt.
Das Gericht untersagte außerdem sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen, ausgenommen unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden vorläufig gestoppt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und ein Sonderkonto für die künftige Insolvenzmasse einzurichten.
Darüber hinaus erhielt er weitreichende Befugnisse, um Einblick in die Geschäftsunterlagen zu nehmen, Auskünfte bei Banken, Versicherungen, Behörden und Gerichten einzuholen und Grundbücher einzusehen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das vorhandene Vermögen zu sichern, eine genaue Analyse der wirtschaftlichen Lage vorzunehmen und zu prüfen, ob genügend Mittel für die Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind.
Mit diesem Schritt wird versucht, den Geschäftsbetrieb der ati kunsttransporte gmbh geordnet abzusichern, bis über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist.