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Insolvenzantrag der M.W. Bauplanung GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 56 IN 22/25 hat das Amtsgericht Lüneburg am 12. August 2025 eine entscheidende Wendung im Insolvenzantragsverfahren gegen die M.W. Bauplanung GmbH verkündet. Das in Lüneburg ansässige Unternehmen mit Sitz in der Friedrich-Penseler-Straße 36c, geführt von Geschäftsführer Mieczyslaw Wereszcynski, war zuvor mit Verfügungsbeschränkungen und einer vorläufigen Insolvenzverwaltung belegt worden. Diese Maßnahmen waren am 21. Mai 2025 angeordnet worden, um die Vermögenswerte zu sichern und eine mögliche Abwicklung vorzubereiten.

Nun jedoch stellte das Gericht fest, dass die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Der Insolvenzantrag wurde daher mangels Masse abgewiesen. Mit dieser Entscheidung wurden sämtliche zuvor angeordneten Beschränkungen und die vorläufige Verwaltung aufgehoben.

Für Gläubiger bedeutet dies, dass das Unternehmen nicht in ein reguläres Insolvenzverfahren eintritt, sondern faktisch ohne geordnete Abwicklung aus dem Rechtsverkehr ausscheidet. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Lüneburg eingesehen werden.

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