Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 59 IN 281/25 hat das Amtsgericht Halle (Saale) am 08. August 2025 um 11:34 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Nema-Immobilien UG (haftungsbeschränkt) angeordnet.
Die Gesellschaft, ansässig in der Dölauer Straße 33, 06120 Halle (Saale), ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 9517 eingetragen und wird von Jens Matysiak als Geschäftsführer vertreten.
Mit sofortiger Wirkung dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ulrich Luppe aus Halle (Saale) bestellt, dessen Kanzlei am Hansering 9/10 ansässig ist.
Darüber hinaus wurden sämtliche Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Ziel dieser Maßnahme ist es, das noch vorhandene Vermögen zu sichern und zu verhindern, dass es vor der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschmälert wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Antragsgegnerin sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Gläubiger haben die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.