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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Exklusivfelgen UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 259 IN 85/25 hat das Amtsgericht Dortmund am 11. August 2025 um 09:29 Uhr einschneidende Maßnahmen zum Schutz des Vermögens der Exklusivfelgen UG (haftungsbeschränkt) angeordnet.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 11857 und ansässig in der Gottlieb-Daimler-Straße 25 B, 59439 Holzwickede, wird von Geschäftsführerin Carmen Anna Seel aus Nordkirchen geleitet. Der Geschäftszweig umfasst die Veredelung und den Verkauf von Felgen, Rädern und Zubehör.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger mit Kanzleisitz am Königswall 21 in Dortmund. Fortan sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Darüber hinaus ist es den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen direkt an die Exklusivfelgen UG zu leisten; stattdessen dürfen diese nur noch an den Insolvenzverwalter erfolgen. Dr. Schulte-Kaubrügger wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Ebenfalls ordnete das Gericht an, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – mit Ausnahme solcher gegen unbewegliche Gegenstände – untersagt und bereits begonnene Maßnahmen vorläufig eingestellt werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Vermögenslage der Schuldnerin zu sichern, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist.

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