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Staatsanwaltschaft Münster

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Münster

81 Js 2880/​24 V

Vollstreckungsverfahren gegen Fuad Satrovic

Mit Urteil vom 05.05.2025 hat das Landgericht Münster – 11 KLs 6/​25 – hinsichtlich Fuad Satrovic die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 29.000,00 Euro angeordnet.

Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.

Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, werden Sie hiermit in Kenntnis gesetzt.

Zur Berücksichtigung Ihres Anspruchs müssen Sie Ihren Anspruch binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Münster zu dem o. g. Aktenzeichen anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und ist kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Werden die Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend gemacht, bleibt der Staat Eigentümer des Verwertungserlöses und des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann innerhalb einer Frist von 2 Jahren ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO). Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in 6 Monaten und nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, ist von Sachstandsanfragen abzusehen. Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

Hochachtungsvoll

 


Große-Budde

Rechtspflegerin

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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