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Staatsanwaltschaft Gera

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der Geschädigten einer Straftat und Information über deren Rechte

811 Js 21770/​24

Ermittlungsverfahren gegen Annette Schmid

In dem Strafverfahren Az. 811 Js 21770/​24 hat das Amtsgericht Suhl mit Beschluss vom 18.02.2025 die Einziehung von 10.679,13 EUR gegenüber der Einziehungsbeteiligten angeordnet. Im Rahmen der Vollstreckung der Einziehungsanordnung konnten 10.679,13 EUR gesichert werden.

Die Einziehung dieses Geldbetrages dient der Sicherung der Ansprüche der Geschädigten auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Einziehungsbeteiligte stellte spätestens seit dem 14.06.2024 ihr privates Girokonto bei der Deutschen Kreditbank AG, IBAN: DE82 1203 0000 1003 8569 92, unbekannten Tätern als Zielkonto zur Verfügung. In der Folge gingen auf das Konto der Einziehungsbeteiligten Gutschriften verschiedener Privatkontoverbindungen in Gesamthöhe von 12.521,99 EUR ein. Die jeweiligen Auftraggeber waren zuvor von unbekannten Tätern in betrügerischer Weise aufgrund von Warenbetrugstaten hierzu veranlasst worden. Die unbekannten Täter täuschten die jeweils Geschädigten über ihre Bereitschaft und Fähigkeit zur Lieferung von im Internet angebotenen Waren und handelten in der Absicht, die Gutschriften für eigene Zwecke zu verwenden.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Ansprüche auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO bei der Staatsanwaltschaft Gera innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Bundesanzeiger anzumelden.

Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 940 VRs 811 Js 21770/​24 anzugeben.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens.
Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:

https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​themen/​informationen-fuer-geschaedigte

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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