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Disziplinarurteil in Dresden: Polizist verliert Beamtenstatus wegen Corona-Aufrufen

geralt (CC0), Pixabay

Ein Polizist der Polizeidirektion Dresden ist wegen politisch brisanter Äußerungen und eines öffentlichen Aufrufs zu einem sogenannten „Corona-Spaziergang“ aus dem Beamtendienst entfernt worden. Das entschied die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Dresden, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Der Beamte hatte laut dem Freistaat Sachsen im Jahr 2020 öffentlich zur Teilnahme an einem nicht genehmigten Protestmarsch gegen die Corona-Schutz-Verordnungen aufgerufen – zu einem Zeitpunkt, als strenge Kontaktbeschränkungen galten. Doch der Fall reichte über den Regelverstoß hinaus.

Nach Angaben des Gerichts warf das Land dem Mann auch vor, er habe sich in mehreren sozialen Medienbeiträgen öffentlich gegen das politische System der Bundesrepublik Deutschland sowie gegen die staatliche Ordnung in Sachsen gestellt. Seine Äußerungen stellten dabei nicht nur Kritik dar, sondern untergruben das Vertrauen in die Verfassungsloyalität eines Polizeibeamten, so die Kammer.

Das Verwaltungsgericht sah in dem Verhalten eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die mit dem Amt eines Polizisten nicht vereinbar sei. Insbesondere in Krisenzeiten wie der Pandemie müssten Beamte Verlässlichkeit, Neutralität und Rechtsstaatstreue wahren.

Mit dem Urteil verliert der Betroffene dauerhaft seinen Beamtenstatus – inklusive Pensionsansprüchen. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich, ob der Ex-Polizist Rechtsmittel einlegen wird, ist derzeit unklar.

Der Fall zeigt erneut, wie sehr die Corona-Zeit nicht nur gesellschaftlich, sondern auch dienstrechtlich nachwirkt – und wie sensibel der Staat reagiert, wenn Beamte das öffentliche Vertrauen in staatliches Handeln untergraben.

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