Die französische Regierung hat vor dem Verfassungsrat eine herbe Niederlage einstecken müssen: Das Gremium erklärte die geplante Wiedereinführung des umstrittenen Pestizids Acetamiprid für verfassungswidrig. Die Entscheidung gilt als Erfolg für Umweltschützer – und als Rückschlag für Präsident Francois Bayrou und seine Mitte-Rechts-Regierung.
Das Insektizid Acetamiprid, das bereits 2018 in Frankreich verboten worden war, sollte laut Regierung wieder zugelassen werden, um landwirtschaftliche Erträge vor Schädlingsbefall zu schützen. Vor allem Rüben- und Obstbauern hatten auf eine Rückkehr des Wirkstoffs gedrängt.
Doch der Verfassungsrat urteilte eindeutig: Die geplante Wiedereinführung verstoße gegen die französische Umweltcharta – ein in der Verfassung verankerter Schutzmechanismus für Umwelt und Gesundheit. Konkret wurde die Gefahr für Bienen, Bestäuberinsekten und die Biodiversität als nicht vertretbar eingestuft.
Bereits im Vorfeld hatte sich massiver Protest in der Bevölkerung geregt: Über zwei Millionen Menschen unterzeichneten eine Petition gegen das Vorhaben – ein deutliches Zeichen für das gewachsene Umweltbewusstsein in der französischen Gesellschaft.
Für die Regierung bedeutet das Urteil eine klare Schlappe. Präsident Bayrou hatte die Maßnahme unter dem Druck landwirtschaftlicher Verbände mitgetragen – nun muss seine Administration sich nach alternativen Lösungen für den Pflanzenschutz umsehen, die sowohl wirtschaftlich tragfähig als auch ökologisch verantwortbar sind.
Umweltorganisationen begrüßten das Urteil als „Sieg für die Natur“ und „Rückbesinnung auf nachhaltige Landwirtschaft“. Beobachter sehen in der Entscheidung auch ein Signal an andere EU-Staaten, den Ausverkauf ökologischer Prinzipien zugunsten kurzfristiger Wirtschaftsinteressen nicht weiter voranzutreiben.