Aktenzeichen: 111 IN 374/25
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Rebgarten Betriebs und Immobilien GmbH,
mit Sitz in der Zwergerstraße 7, 88214 Ravensburg,
vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Schäll und Ludwig Valenti,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 551537,
hat das Amtsgericht Ravensburg am 7. August 2025 um 14:00 Uhr einen bedeutenden Beschluss zur Sicherung des schuldnerischen Vermögens erlassen.
Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation des Unternehmens ordnete das Gericht gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung eine vorläufige Insolvenzverwaltung an. Ziel dieser Maßnahme ist es, nachteilige Veränderungen des Vermögens bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Wahl, Karlstraße 33, 89073 Ulm, bestellt. Ihm obliegt nun die Aufgabe, das vorhandene Vermögen der Schuldnerin zu sichern, dessen Zustand zu prüfen und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung vorzubereiten.
Im Einzelnen umfasst der Beschluss unter anderem folgende weitreichende Maßnahmen:
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Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin, insbesondere auch die Einziehung von Außenständen, dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
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Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände, sind untersagt; bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden eingestellt.
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Die Verfügungsgewalt über Bankkonten und Forderungen der Schuldnerin geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
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Zur ordnungsgemäßen Abwicklung wird der Verwalter ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und Kassenführung zu übernehmen.
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Ebenso ist er berechtigt, Kredite zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes aufzunehmen sowie Masseverbindlichkeiten zur Begleichung offener Löhne zu begründen, insbesondere für Gehaltsanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
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Die Geschäftsräume der Schuldnerin dürfen vom Verwalter betreten und überprüft werden. Die Schuldnerin ist verpflichtet, sämtliche Geschäftsunterlagen zur Verfügung zu stellen und uneingeschränkt Auskunft zu erteilen.
Die Maßnahme ist ein starkes Signal für den Schutz der Gläubigerinteressen und zur Wahrung der verbliebenen Vermögenswerte der Schuldnerin. Wie sich die wirtschaftliche Situation der Rebgarten Betriebs und Immobilien GmbH in den kommenden Wochen entwickelt, wird maßgeblich darüber entscheiden, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet oder eine andere Lösung gefunden wird.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich beim
Amtsgericht Ravensburg, Herrenstraße 40–44, 88212 Ravensburg,
einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle zu erklären.
Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Auch eine elektronische Einreichung ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften möglich; eine einfache E-Mail genügt nicht.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt einen wichtigen Zwischenschritt dar, der den Weg zu einer geregelten und rechtlich abgesicherten Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft ebnet. Der Ausgang des Verfahrens bleibt mit Spannung zu erwarten.