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SBW Schmerzklinik Berlin GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3608 IN 5352/25

Im Rahmen des Verfahrens über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der
SBW Schmerzklinik Berlin GmbH,
mit Sitz in der Schmohlstraße 24, 13086 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Jan-Peter Jansen,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 190837,
hat das Insolvenzgericht Charlottenburg am 6. August 2025 um 13:19 Uhr weitreichende Maßnahmen zur Sicherung des schuldnerischen Vermögens beschlossen.

Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin, hat das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigerinteressen sowie der Bewahrung des noch vorhandenen Unternehmensvermögens.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin, bestellt. Er erhält umfassende Befugnisse zur Überwachung und Absicherung der finanziellen und organisatorischen Struktur der SBW Schmerzklinik Berlin GmbH.

Im Einzelnen enthält der Beschluss unter anderem folgende Anordnungen:

  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, mit Ausnahme unbeweglicher Vermögensgegenstände, werden untersagt; bereits begonnene Maßnahmen werden ausgesetzt.

  • Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft, insbesondere die Einziehung von Außenständen, sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.

  • Der Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse einzurichten.

  • Drittschuldnern – also Schuldnern der SBW Schmerzklinik – ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten; sie sind verpflichtet, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen.

  • Der Verwalter ist befugt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen sowie Nachforschungen zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse durchzuführen.

  • Darüber hinaus ist er ermächtigt, Auskünfte bei Dritten (Banken, Behörden, Versicherungen, Gerichten, Staatsanwaltschaften) einzuholen und Grundbücher einzusehen.

  • Zugleich wird Dr. Linkert als Gutachter beauftragt, um zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

Mit diesen Maßnahmen wird ein geordneter und rechtssicherer Übergang bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährleistet. Die SBW Schmerzklinik Berlin GmbH verbleibt währenddessen unter strenger finanzieller Aufsicht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim
Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin,
schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Die Frist beginnt mit der ersten wirksamen Bekanntgabe – sei es durch Verkündung, Zustellung oder durch die öffentliche Veröffentlichung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Auch elektronische Einreichungen sind unter Einhaltung der technischen Vorschriften zulässig. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Mit diesem Beschluss geht die SBW Schmerzklinik Berlin GmbH in eine entscheidende Phase über, die über Fortbestand, Umstrukturierung oder Abwicklung des Unternehmens bestimmen wird. Die Einsetzung eines erfahrenen Insolvenzverwalters bietet die Grundlage für eine transparente Prüfung der wirtschaftlichen Lage und eine geordnete Sicherung der Gläubigerinteressen.

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