Aktenzeichen: 15 IN 1333/25
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der
SOLARBAKERY Asset GmbH,
mit Sitz in der Quellenstraße 7a, 70376 Stuttgart,
vertreten durch den Geschäftsführer Simon Zimmermann,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 783203,
hat das Amtsgericht Stuttgart am 6. August 2025 um 12:00 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen beschlossen.
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, die durch Rechtsanwalt Alexander Knapp (Rotebühlplatz 23, 70178 Stuttgart) vertreten wird, befindet sich damit unter enger gerichtlicher Beobachtung und Kontrolle.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart, bestellt. Er übernimmt fortan zentrale Aufgaben im Rahmen der Vermögenssicherung und prüft zugleich die tatsächlichen Voraussetzungen für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Kernpunkte des Beschlusses:
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Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen (ausgenommen unbewegliche Gegenstände) sind untersagt, bereits laufende Maßnahmen wurden eingestellt.
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Verfügungen über das Vermögen, einschließlich der Einziehung offener Forderungen, dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
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Die Schuldnerin verliert die Verfügungsgewalt über ihre Bankkonten und Außenstände, diese geht auf den Insolvenzverwalter über.
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Dr. Haffa wird ermächtigt, Sonderkonten einzurichten, Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder zu verwalten sowie Masseverbindlichkeiten für die Kontoführung zu begründen.
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Den Schuldnern der SOLARBAKERY Asset GmbH ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Diese dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
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Der Verwalter erhält Zugang zu den Betriebsräumen, Unterlagen und Büchern der Schuldnerin und darf umfassende Nachforschungen anstellen.
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Zudem ist er beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens realistische Aussichten bietet.
Die nun eingeleiteten Schritte dienen der Wahrung der Gläubigerinteressen, der ordnungsgemäßen Prüfung der Unternehmenslage sowie der Sicherung der Insolvenzmasse. Das Verfahren markiert einen kritischen Punkt für die SOLARBAKERY Asset GmbH – zugleich eröffnet es aber auch die Möglichkeit zur Sanierung oder strukturierten Neuaufstellung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim
Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart,
schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, wobei die entsprechenden Vorgaben und Sicherheitsanforderungen zu beachten sind. Eine einfache E-Mail erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen.
Der Fortgang des Verfahrens bleibt nun abzuwarten. Ob es zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt oder alternative Lösungen gefunden werden können, hängt maßgeblich von den Prüfungen und Empfehlungen des vorläufigen Insolvenzverwalters ab.