Aktenzeichen: 3606 IN 5163/25
Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 29.07.2025
Am 29. Juli 2025 um 10:00 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IK Investment Group GmbH,
ehemals ansässig in der Königsallee 27, 40212 Düsseldorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hösel,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94360,
offiziell wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Das Unternehmen war im Bereich Assetmanagement und Verwaltung eigenen Vermögens tätig.
Insolvenzverwalter bestellt
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt André Houben, Fasanenstraße 71, 10719 Berlin, bestellt. Ihm obliegt ab sofort die Verwaltung, Prüfung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin sowie die Kommunikation mit den Gläubigern.
Forderungsanmeldung bis 16.10.2025
Die Insolvenzgläubiger sind aufgerufen, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis spätestens 16. Oktober 2025 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann auch elektronisch über einen sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO erfolgen. Die Angaben müssen Grund und Betrag der Forderung enthalten und sollten durch entsprechende Belege gestützt werden.
Berichtstermin und Gläubigerversammlung
Ein Berichtstermin sowie die erste Gläubigerversammlung findet statt am:
Donnerstag, 04.09.2025 um 11:05 Uhr
Amtsgericht Charlottenburg, Sitzungssaal 218, 2. Stock
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
In diesem Termin werden unter anderem folgende Punkte behandelt:
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Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (falls gewünscht)
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Einsetzung eines Gläubigerausschusses
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Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen nach § 160 InsO
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Entscheidung über die Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens
Prüfungstermin angesetzt
Der Prüfungstermin, in dem über die angemeldeten Forderungen entschieden wird, ist für den
Donnerstag, 20.11.2025 um 11:05 Uhr
ebenfalls im Sitzungssaal 218 des Amtsgerichts Charlottenburg angesetzt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung.
Hinweise für Sicherungsrechte und Schuldner der Schuldnerin
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Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder Rechten sind unverzüglich dem Insolvenzverwalter anzuzeigen, andernfalls droht Schadensersatzpflicht (§ 28 InsO).
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Personen, die der Schuldnerin gegenüber noch Verbindlichkeiten haben, dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Eröffnungsentscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim
Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung.
Fazit
Mit der Verfahrenseröffnung steht die IK Investment Group GmbH offiziell unter Insolvenzverwaltung. Für Gläubiger beginnt nun die entscheidende Phase, in der Forderungen angemeldet und im Rahmen der Gläubigerversammlung strategische Entscheidungen getroffen werden. Die kommenden Monate werden zeigen, ob eine Verwertung oder mögliche Sanierung umgesetzt wird.