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Valorex Energie & Gebäude GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 97 IN 67/25
Amtsgericht Bonn – Beschluss vom 07.08.2025, 12:04 Uhr

Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Valorex Energie & Gebäude GmbH & Co. KG,
mit Sitz in der Römerallee 80, 53909 Zülpich,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 9451,
gesetzlich vertreten durch die Valorex Verwaltungs GmbH (HRB 25354), diese wiederum vertreten durch die Geschäftsführer
David Muggli, Markt 15, 53909 Zülpich, und
Sebastian David Pönsgen, Am Pfarrgarten 5, 53947 Nettersheim,
hat das Insolvenzgericht eine vorläufige Maßnahme zum Schutz des Unternehmensvermögens beschlossen.

Mit Wirkung vom 7. August 2025, 12:04 Uhr, ordnete das Amtsgericht Bonn gemäß §§ 21, 22 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Ziel ist es, in der kritischen Phase vor einer möglichen Verfahrenseröffnung den Zugriff auf das schuldnerische Vermögen zu kontrollieren und Gläubigerinteressen zu sichern.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dirk-Henning Tönnesmann, Eichendorffstraße 8, 53879 Euskirchen, bestellt.

Die getroffenen Anordnungen im Überblick:

  • Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Zahlungen durch Drittschuldner an die Schuldnerin sind untersagt. Stattdessen sind Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

  • Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin – einschließlich Arrest und einstweilige Verfügungen – sind untersagt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen wurden eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Mit dieser gerichtlichen Verfügung ist der Handlungsspielraum der Valorex Energie & Gebäude GmbH & Co. KG erheblich eingeschränkt. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt eine überwachende Rolle und sichert die verbliebene Insolvenzmasse. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt oder eine Restrukturierung denkbar ist, wird im Laufe der kommenden Wochen entschieden. Bis dahin bleibt das Unternehmen unter Aufsicht des Gerichts und des Verwalters.

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